Setzen Sie sich gegen die geplante Chatkontrolle ein!
Sehr geehrter Herr Möller,
Justizministerin Hubig hat im Oktober 2025 erklärt, anlasslose Chatkontrolle müsse in einem Rechtsstaat tabu sein und Deutschland werde solchen Vorschlägen auf EU-Ebene nicht zustimmen. Das Bundesinnenministerium, das im Rat federführend ist, verwies zuletzt darauf, dass es in der Bundesregierung keine Einigung gebe.
Da Enthaltungen im Rat bei qualifizierter Mehrheit als Gegenstimme zählen, hat die deutsche
Position besonderes Gewicht.
Setzen Sie sich dafür ein, dass Deutschland einer Fassung mit anlassloser Durchsuchung privater Nachrichten nicht zustimmt?
Die Überwachung des Staates habe ich in der DDR selbst erleben müssen. Den Staat gehen meine privaten Nachrichten Nichts an!!!
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
René J.
Sehr geehrter Herr J.,
vielen Dank für Ihre Frage zur geplanten EU-Chatkontrolle. Ihre Sorge um den Schutz privater Kommunikation vor anlassloser staatlicher Überwachung teile ich uneingeschränkt – dieses Anliegen ist auch für mich und die AfD-Fraktion im Bundestag von zentraler Bedeutung.
Wie Sie sicher wissen, ist der bereits gescheiterte Vorschlag zur Chatkontrolle über ein demokratisch m. E. kaum zu legitimierendes Verfahren erneut im EU-Parlament zur Abstimmung gestellt worden: Am 9. Juli 2026 verfehlte dessen Ablehnung (!) knapp die erforderliche absolute Mehrheit, sodass die freiwillige Chatkontrolle nun als "angenommen" gilt und zur endgültigen Entscheidung an den Rat zurückgeht.
Diese Vorgehensweise halte ich für hochproblematisch – nicht nur inhaltlich, sondern auch mit Blick auf das parlamentarische Verfahren selbst, das durch einen solchen Kunstgriff meines Erachtens ausgehebelt wird. Die anlasslose Überwachung privater Nachrichten ist mit dem grundgesetzlich geschützten Fernmeldegeheimnis nicht vereinbar, unabhängig davon, ob sie als „freiwillig" oder „verpflichtend" bezeichnet wird. Die Erfahrung, dass ein Staat seine Bürger ohne konkreten Verdacht überwacht, darf sich in einem demokratischen Rechtsstaat nicht wiederholen.
Die AfD-Fraktion hat bereits im Dezember 2025 einen Antrag (Bundestagsdrucksache 21/3296) eingebracht, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, sich auf EU-Ebene entschieden gegen jede Form der Chatkontrolle – auch auf freiwilliger Basis – auszusprechen und die befristete Erlaubnis nicht zu verlängern. Diesen Antrag unterstütze ich vollumfänglich.
Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, dass sich Deutschland gegen eine anlassloser Durchsuchung privater Nachrichten positioniert.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Möller
