Frage an Stefan Müller bezüglich Umwelt

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Stefan Müller
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Frage an Stefan Müller von Rainer B. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Müller,

als Wähler aus Ihrem Heimatwahlkreis Erlangen nehme ich Bezug auf das novellierte EEG und die Bundesratsinitiative zur Änderung der Anlagenbegrifflichkeit für bereits bestehende Anlagen. Darin wird der Bundestag ersucht ein Änderungsgesetz bzgl. des Bestandsschutzes von Altanlagen zu beschließen, da die seit 1.1.09 geltende Regelung für viele Altanlagen die Vergütung so sehr verringert, dass ohne Bestandschutz hinsichtlich der bisherigen Vergütungsregelung diese Anlagen in ihrer Existenz gefährdet sind. Damit stehen tausende Arbeitsplätze in dieser Zukunftsbranche auf dem Spiel und es werden zukunftsorientierte Anleger, die die Neuausrichtung der deutschen Energiewirtschaft unterstützen wollten, ihre Einlagen verlieren.

Mehrere anhängige Verfahren bis hin zum Bundesverfassungsgericht zeigen, dass dieses Vorgehen rechtlich äußerst umstritten ist und somit die „handwerkliche“ Qualität seitens des Gesetzgebers fraglich erscheinen lässt.

Darüber hinaus ergibt sich in diesem Zusammenhang ein technologischer Aspekt, der mit dem grundsätzlichen Verständnis der dezentralen Energieversorgung zu tun hat. In Fachkreisen ist Stand des technischen Wissens, dass sich mit der Zunahme der Anzahl dezentral betriebener Stromerzeugungsanlagen die Gefährdung für das zentral geführte Stromnetz erhöht. Es muss daher mit dem weiteren Ausbau der wünschenswerten dezentralen Energieversorgung eine zunehmende Koordinierung durch Bildung von Anlagenverbund und Einflussmöglichkeit des Netzbetreibers bei Gefährdung der Netzstabilität vorgesehen werden.

Die jetzt in Frage gestellten Altanlagen sind der erste richtige Schritt dorthin und sollten durch das Ablehnen der Bundesratsinitiative im Bundestag nicht zu Fall gebracht werden.

Ich möchte Sie daher um eine Stellungnahme bitten, wie Sie persönlich zu dieser Frage stehen werden, die für die Nachhaltigkeit der dezentralen Energieversorgung in Deutschland eine Schlüsselrolle darstellt.

Viele Grüße,
Prof. Dr. Rainer Bitsch

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Sehr geehrter Herr Professor Dr. Bitsch,

vielen Dank für Ihre Frage vom 1. März dieses Jahres.

Bei der Ausgestaltung der Vergütungssysteme für die Biogasanlagen haben wir den gestiegenen Substratpreisen und der daraus resultierenden wirtschaftlich schwierigen Situation vieler Anlagenbetreiber Rechnung getragen. Gleichzeitig sollen Monokulturen von Energiepflanzen und Nutzungskonkurrenzen zwischen Nahrungsmittelproduktion und Energieerzeugung verhindert werden. Zu dem haben wir Anreize gesetzt, stärker als bislang Gülle in den Anlagen zu nutzen.

Um diese Ziele zu erreichen, haben wir drei Stellschrauben genutzt:

- Die Einführung des Güllebonus, und zwar für zwei Anlagengrößen, einmal für Anlagen von bis zu 150 Kilowatt mit 4 Cent und einer zweiten Stufe von 150 bis 500 Kilowatt mit 1 Cent,

- Mit der Erhöhung des Bonus für die Kraft-Wärme-Kopplung bei Biogasanlagen -- auch für Altanlagen bis 500 Kilowatt -- wird die Vergütung so gesteuert, dass der wirtschaftliche Betrieb der Anlagen nur dann möglich ist, wenn neben der Stromerzeugung auch eine effiziente Wärmenutzung erfolgt,

- Wir haben als drittes Element den Bonus für die Nutzung Nachwachsender Rohstoffe und die Grundvergütung für Alt- und Neuanlagen bis 500 Kilowatt erhöht.

Wichtig war uns bei der Ausgestaltung des EEG im Bereich der Biogasanlagen eine Staffelung der Einspeisevergütung nach der Anlagengröße. Große Anlagen können günstiger betrieben werden und insbesondere auch günstiger Substrate einkaufen. Diese Regelung halten wir weiterhin für sinnvoll.

Ohne Zweifel hat allerdings der neue Einzelanlagenbegriff gem. § 19 Abs. 1 der EEG-Novelle z.T. gravierende wirtschaftliche Folgen für Bestandsanlagen. Aus diesem Grunde hatte sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen diesbezüglichen Antrag in die Koalitionsverhandlungen mit der SPD-Fraktion am 29.05.2008 eingebracht.

Unser Vorschlag sah vor, Bestandsanlagen von der neuen Regelung auszunehmen, um Bestandsschutz und Investitionssicherheit zu gewährleisten. Dazu hatten wir für den § 66 (Übergangsbestimmungen) eine entsprechende Formulierung vorgelegt. Die SPD ist allerdings vehement für eine Anwendung des Anlagenbegriffs auch für bestehende Anlagen eingetreten und hat den Antrag unserer Fraktion in den Verhandlungen zum EEG abgelehnt. Um die Novelle des EEG insgesamt nicht scheitern zu lassen, haben wir dieser rückwirkenden Regelung letztlich zustimmen müssen. Der Bundesrat hat in seinem Beschluss vom 4.7.2008 das Thema noch einmal aufgegriffen. Er bat die Bundesregierung, die Folgen der Regelung nach Inkrafttreten des EEG am 1.1.2009 noch einmal zu prüfen. Diesem Vorschlag schließt sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion an.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Müller, MdB

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