Frage an Stefan Rouenhoff von Reinhold Z. bezüglich Bundestag
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Rouenhoff
auf Grund der enormen Corona Ausgaben ist es mehr denn je an der Zeit, daß sich das Parlament - über Parteigrenzen hinweg - auf eíne Verkleinerung des Bundestages verständigt und das noch vor der Bundestagswahl 2021!!
Wenn es nicht so verdammt wichtig wäre (auch bei Abgeordneten des Bundestages) Geld einzusparen dann könnte man darüber lachen, daß wir paar Hanseln in Deutschland (ca. 84 Mio.) uns das zweitgrößte Parlament weltweit "leisten".
Ich bitte Sie sich über Parteigrenzen hinaus für eine Verkleinerung des Bundestages stark zu machen.
Wie viel ist Ihnen ein gutes Gewissen gegenüber ihren Wählern Wert?
Mit freundlichen Grüßen
R. Z., Dipl. Ing.
Sehr geehrter Herr Zok,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Obwohl das geltende Wahlrecht grundsätzlich von einer Mandatszahl von 598 Abgeordneten bei 299 Wahlkreisen ausgeht, besteht der Deutsche Bundestag in der 19. Legislaturperiode aus 709 Abgeordneten. Davon sind 299 Abgeordnete über die Erststimme und 410 Abgeordnete über die Landeslisten mit der Zweitstimme in den Bundestag gewählt.
Ursächlich für die jetzige Größe des Bundestages ist insbesondere die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juli 2012, die einen vollumfänglichen Ausgleich von Mandaten nach dem Proportionalitätsprinzip vorsieht und so versucht, Verzerrungen der Erfolgswertgleichheit zu begegnen. Damit sind Überhangmandate für eine Partei nicht mehr ohne einen Ausgleich für andere Parteien möglich.
Ich teile Ihre Ansicht, dass eine Reform des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag zur Begrenzung und Berechenbarkeit der Gesamtmandatszahlen notwendig ist. Leider konnte hierzu in den vergangenen beiden Jahren zwischen den im Bundestag vertretenen Parteien noch keine Einigung erzielt werden.
Derzeit finden jedoch hierzu sehr intensive Gespräche statt. Ich hoffe sehr, dass sich alle Beteiligten zeitnah auf eine Lösung verständigen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Rouenhoff