Frage an Stefan Schwartze bezüglich Familie

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Stefan Schwartze
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Frage von Andreas R. •

Frage an Stefan Schwartze von Andreas R. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Schwartze,

ich wende mich an Sie als Mitglied des Familienaussschusses.

Deutschland gehört zu den wenigen EU-Staaten, in denen eine gleichgeschlechtliche Ehe nicht möglich ist, allenfalls eine davon zu unterscheidende Art der Eintragung, und im Falle von gleichgeschlechtlichen Paaren allenfalls eine Stiefkindadoption möglich ist (Quelle: https://www.weforum.org/agenda/2017/03/what-you-need-to-know-about-lgbt-rights-in-11-maps ).

Gerade Letzteres stellt für Menschen wie mich, die in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben, eine starke Diskriminierung dar. Gleichgeschlechtliche Paare, wie auch in unserem Fall, können ja gerade auf natürlichem Wege keine Kinder bekommen und ausgerechnet uns wird dieses existenzielle Recht, Kinder aufwachsen zu sehen, verwehrt. Mir ist keine wissenschaftliche Arbeit bekannt, die aufzeigen würde, dass das Aufwachsen eines Kindes in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft negative Auswirkungen auf das Kind haben würde. Insofern lässt sich die andauernde Diskriminierung durch den Gesetzgeber rational nicht erklären. Ich komme langsam in ein Alter, indem der Kinderwunsch immer stärker wird und das Gefühl der ungerechten Behandlung durch den Gesetzgeber immer weiter zunimmt.

Wird sich die SPD nach der Bundestagswahl endlich nachdrücklich für eine komplette Gleichstellung von gleich- und gegengeschlechtlicher Sexualität und Partnerschaften einsetzen, auch beim Thema Ehe, bei Adoptionen und anderen Themen, etwa der Blut-/Samenspende? Wird sich die SPD zudem für ein Verbot einer "Ex-Gay-Therapie" einsetzen? Ich hoffe Sie können mir und den vielen anderen Betroffenen helfen und die Welt ein Stück gerechter machen.

Mit freundlichen Gruessen
Andreas Reichhardt

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Sehr geehrter Herr Reichhardt,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 4. März 2017. Gerne beantworte ich Ihre beiden Fragen. Zunächst zum Thema „Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare“, als zweites Ihre Frage nach einem Verbot der sogenannten „Ex Gay Therapy“.

„Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare“
Ja, die „Ehe für alle“ muss endlich auch in Deutschland Rechtsgrundlage werden – das impliziert auch das volle Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare. Ich bin dafür, die SPD ist dafür, Grüne und Linke sind dafür, die CDU/CSU ist dagegen. Eine Umsetzung scheitert also an der CDU/CSU. Sie wollen die „Ehe für alle“ nicht und sie wollen auch kein Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare. Bisher gilt leider: Solange die Christdemokraten eine Mehrheit auf Bundesebene haben, wird sich Deutschland in dieser Frage nicht bewegen können.

Dennoch gebe ich die Hoffnung nicht auf. Denn erst kürzlich hat unser Fraktionschef im Bundestag, Thomas Oppermann, angekündigt, die „Ehe für alle“ zum Thema beim nächsten Koalitionsgipfel zu machen. Ich bin gespannt, ob wir Sozialdemokraten mit diesem neuerlichen Vorstoß endlich die Blockadehaltung der CDU/CSU durchbrechen können.

„Ex Gay Therapy“
Ja, „Ex-Gay-Therapien“ sind pseudowissenschaftlich und gerade für das Kindeswohl hochgradig gefährlich. Homosexualität ist keine Krankheit und bedarf daher auch keiner „Behandlung“. Derartige Pseudotherapien gehörten meiner Ansicht nach verboten. Auf Bundesebene lässt sich das aber leider nicht regeln, es ist – so bürokratisch das jetzt klingen mag – Ländersache. Das ergibt sich auch aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen von Ende Februar 2017 (Drucksache 18/11334).

Auf die Frage, ob ein Verbot von Konversionstherapien für Minderjährige geplant ist, heißt es seitens der Bundesregierung:
„Ein solches Vorhaben ist nicht geplant. Regelungen der ärztlichen Berufsausübung fallen nach dem Grundgesetz in die Zuständigkeit der Länder. Diese haben es in ihren Heilberufs- und Kammergesetzen weitgehend den Ärztekammern überlassen, entsprechende Berufsordnungen aufzustellen (…) Anders als bei nur für sich selbst verantwortlichen volljährigen Patientinnen oder Patienten, denen das Selbstbestimmungsrecht die Möglichkeit gibt, auch einen ‚medizinisch unvernünftigen‘ Entschluss zu fassen, sind die Eltern eines minderjährigen Kindes, die als gesetzliche Vertreter über die Behandlung zu entscheiden haben, verpflichtet, ihre Entscheidung in erster Linie am Wohl des Kindes auszurichten(§ 1627 BGB) und ihre wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln zu berücksichtigen (§ 1626 Absatz 1 Satz 1 BGB). Zu konkretisieren, was dem Wohl des Kindes entspricht, ist in erster Linie Aufgabe der Eltern. Nach § 1666 BGB hat aber das Familiengericht Maßnahmen zur Abwendung der Gefahr für das Kindeswohl zu treffen, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes durch die Ausübung der elterlichen Sorge (…) gefährdet ist und die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage sind, die Gefahr abzuwehren“ (Drucksache 18/11334, S. 5f).

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen,
Stefan Schwartze

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