Besteht Erkenntnis dafür, dass die Aut-Idem-Regel bei Medikamentenverordnungen nach wie vor eine ungerechte, teure, vermeidbare und gegen die Patientensicherheit stehende Regulation darstellt?

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Stefan Schwartze
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Frage von Joachim Maurice M. •

Besteht Erkenntnis dafür, dass die Aut-Idem-Regel bei Medikamentenverordnungen nach wie vor eine ungerechte, teure, vermeidbare und gegen die Patientensicherheit stehende Regulation darstellt?

Sehr geehrter Herr Schwartze,

Rabattverträge zwischen Hersteller- und Kostenträgerwirtschaft bringen mit sich, dass Austauschmedikamente zuweilen Preisveränderungen unterliegen oder wechselnde Handelsprodukte bei Auslieferungen favorisiert werden müssen. Für Parkinson-Patienten, die auf die Einhaltung von kompliziert, teilweise stationär erarbeiteten Medikationsplänen angewiesen sind, ist der auf Grundlage von ökonomischen Parametern vollzogene Ersatz von vermeintlich preisgünstigeren Produkten eine Katastrophe.

Würden Sie bitte im Angesicht der neuen Position als Patientenbeauftragter der Bundesregierung die Aut-idem-Regel für chronisch oder gar unheilbar Erkrankte proaktiv abzuschaffen befürworten? Bitte bedenken Sie: ein in der Folge von Medikamentenaustausch in eine Klinik eingelieferter Patient hat vermeidbares Leid zu ertragen. Aut-idem ist mit der Patientensicherheit für Parkinson-Patienten nicht vereinbar.

Vielen Dank!
J.M.M.
DOPANET Wissen & Kommunikation

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Sehr geehrte Herr M.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Aut-Idem-Regel bei Medikamentenverordnungen. Sie haben mich in meiner Funktion als Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten angeschrieben.

"Abgeordnetenwatch.de" ist als Medium für die Kommunikation zwischen Bürgern und ihre Abgeordneten für die Beantwortung von Regierungsfragen nicht geeignet. Hier gestellte Anfrage erreicht mein Berliner Bundestagsbüro, welches Ihre Anfrage unbefugt weder weiterleiten noch bearbeiten darf.

Ich möchte Sie daher bitten, Ihre Frage zuständigkeitshalber an mein Büro im Bundesministerium für Gesundheit (patientenrechte@bmg.bund.de) zu richten.

Gerne möchte ich Ihnen in Rücksprache mit dem entsprechenden Ressort eine qualifizierte Rückmeldung zu Ihrem Anliegen geben. Hierfür ist die Zuweisung auf Arbeitsebene allerdings notwendig.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Schwartze

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