Frage an Stefan Zierke bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Stefan Zierke
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Frage von Petra W. •

Frage an Stefan Zierke von Petra W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Zierke,

vielen Dank erst einmal für die Antwort. Aus Ihrer Antwort geht hervor, dass Ihnen der § 10 des Statutes des Einlagensicherungsfonds, der besagt, dass es keinen Rechtsanspruch auf diesen gibt, nicht bekannt ist. Nun zu meiner Nachfrage.

Sie schreiben, dass Frau Merkel und Herr Steinbrück den Bürgerinnen und Bürgern 2008 versprach, ihre Einlagen im Falle einer Bankenkrise zu sichern. Verstieß Frau Merkel mit diesem Versprechen nicht gegen ihren Eid, dem deutschen Volk vor Schaden zu bewahren, da ihr als Bundeskanzlerin der § 10 des Statutes des Einlagensicherungsfonds bekannt sein dürfte?

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Sehr geehrte Frau Witt,

vielen Dank für ihre Nachfrage.

Nach Rücksprache mit unseren Finanzpolitikern kann ich Ihnen entgegen ihres Einwandes versichern, dass ein Rechtsanspruch besteht. Deutschland hat im Juli 2015 die europäische Einlagensicherungsrichtlinie in Form eines Artikelgesetztes umgesetzt. Daraus leitet sich ein konkreter, individueller Rechtsanspruch ab (§§ 5 und 9 Einlagenscherungsgesetz). Der von Ihnen angesprochen § 10 des Statutes bezieht sich auf den Rechtsanspruch der Banken, nicht der Kunden. Alle EU-Länder sind demnach verpflichtet, bankenfinanzierte Einlagensicherungsfonds aufzubauen, die im Entschädigungsfall Bankeneinlagen bis zu 100.000 Euro für jeden Kunden garantieren.

Durch Verabschiedung dieses Gesetztes können Sie sich darauf verlassen, dass im Falle einer Bankenkrise, die Einlagen der Kunden bis 100.000 Euro abgesichert sind. Die Einlagensicherung ist ein wichtiger Bestandteil der europäischen Bankenunion, die aus drei Säulen bestehe: Bankenaufsicht, Bankenabwicklung und Einlagensicherung.

Mit dem Einlagensicherungsgesetz wurde die dritte Säule umgesetzt und die Einlagensicherung der EU-Mitgliedstaaten harmonisiert, was nicht heißt, dass ein Mitgliedstaat für den anderen haftet. Diese gleichen Standards sollten vielmehr verhindern, dass es in Zukunft, Unklarheiten bezüglich der Einlagensicherung gebe und daraus "Bankruns" resultieren würden, die im schlimmsten Fall zu einer Erosion des Finanzsystems führen könnten.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Zierke

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