Frau Drese, befürworten Sie eine eigenständige, weisungsfreie und vom Landtag gewählte Landesbehindertenbeauftragtenstelle in MV? Falls nein: Warum halten Sie das bestehende Modell für ausreichend?
In MV leben rund 408.000 Menschen mit Behinderungen. Dennoch ist MV das einzige Bundesland ohne eine eigenständige Landesbeauftragte bzw. einen eigenständigen Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen. Die Aufgaben nimmt der Bürgerbeauftragte zusätzlich zu seinen allgemeinen Aufgaben wahr.
Inklusion ist eine Querschnittsaufgabe der gesamten Landesregierung. Die Verantwortung liegt bei den jeweiligen Ressorts; eine zentrale ressortübergreifende Steuerung besteht nicht. Der Bürgerbeauftragte kann Anliegen prüfen und auf Abhilfe hinwirken. Der Inklusionsförderrat besitzt Beteiligungs- und Empfehlungsrechte, ist jedoch ein Beratungsgremium.
Gerade deshalb stellt sich die Frage nach einer hauptamtlichen, fachlich spezialisierten und ressortübergreifenden Interessenvertretung. Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt eine weisungsfreie, ressortübergreifende Tätigkeit. In allen anderen Bundesländern gibt es entsprechende Landesbeauftragte.
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Es ist richtig, dass es eine Querschnittsaufgabe über alle Ressorts ist. Deshalb gibt es in M-V als einzigem Bundesland einen Inklusionsförderrat. Dieser berät die Landesregierung und alle Ressorts aus Betroffenenperspektive u.a. bei Gesetzgebungen, bei Initiativen und bei Fragen des Landtages. Also von daher sind wir nicht nur mit dem Bürgerbeauftragten als Beauftragtem für Menschen mit Behinderungen unterwegs. Und ja, ich finde es richtig, dass der Bürgerbeauftragte diese Aufgabe erfüllt, denn auch die Anliegen von Menschen mit Behinderung sind Bürgeranliegen. Mithin ist der Bürgerbeauftragte auch Teil unseres Inklusionsförderrates, diese Strukturen sind in Mecklenburg-Vorpommern einzigartig und richtig.
Freundliche Grüße nach Rostock
Stefanie Drese
