Sehr geehrter Herr Brandner. Kann man die GEZ mit der Begründung, dass der Staatsvertrag in wesentlichen Teilen (Neutralität etc) von den Anstalten nicht eingehalten wird, verweigern (Vertragsbruch)?

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Frage von Hans-Ulrich M. •

Sehr geehrter Herr Brandner. Kann man die GEZ mit der Begründung, dass der Staatsvertrag in wesentlichen Teilen (Neutralität etc) von den Anstalten nicht eingehalten wird, verweigern (Vertragsbruch)?

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Danke für Ihre Frage. Aus unserer Sicht gibt es keinerlei juristische Handhabe mehr gegen die Rundfunkgebühren. DasProblem ist nur politisch lösbar.

Beste Grüße

Stephan Brandner 

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