Sehr geehrter Herr Brandner. Kann man die GEZ mit der Begründung, dass der Staatsvertrag in wesentlichen Teilen (Neutralität etc) von den Anstalten nicht eingehalten wird, verweigern (Vertragsbruch)?
Sehr geehrter Herr Brandner. Kann man die GEZ mit der Begründung, dass der Staatsvertrag in wesentlichen Teilen (Neutralität etc) von den Anstalten nicht eingehalten wird, verweigern (Vertragsbruch)?
Die Alternative für Deutschland (AfD) lehnt ein generelles Verbot von Prostitution sowie die Einführung des sogenannten „Nordischen Modells“ (die Bestrafung von Freiern) ab.