Antwort 13.02.2026 von Stephan Brandner AfD
Zuständig sind der Rechts- und der Ausschuss für Familie.
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Zuständig sind der Rechts- und der Ausschuss für Familie.
Danke für Ihre Frage, die wir so leider nicht beantworten können.
Der 27. Januar war ein Tag in der Plenarwoche des Deutschen Bundestages.
Sagen wir, es überrascht wohl niemanden, wenn die Reaktion gänzlich ausbleibt.
Gleichzeitig fordert sie Anreize zur Integration in den ersten Arbeitsmarkt.
Ja, wir unterstützen die berechtigte Erwartung, dass die Kirche Betroffenen den Rechtsweg nicht über formale Einwände verbaut – und wir drängen politisch auf klare, rechtsstaatliche Rahmenbedingungen, die Missbrauchsopfern tatsächlich helfen.