Frage an Stephan Hilsberg von Manuel G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Hilsberg,
ich hatte Ihnen im Herbst 2005 meine Stimme gegeben, weil ich den Eindruck hatte, Sie könnten als würdiger Volksvertreter den Bürger (den Souverän eines demokratischen Rechtsstaates) angemessen vertreten und dessen Rechte dem Staat gegenüber sichern.
Mit großem Erstaunen habe ich daher mitangesehen, wie Sie dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung und dem neuen BKA-Gesetz zugestimmt haben und somit die Macht des Staates, mich und alle anderen Deutschen zu überwachen und zu kontrollieren, auszuweiten geholfen haben.
Zur Zeit ist ein Gesetzesvorschlag der Bundesregierung zum Legislaturprozess im Bundestag, das Internetprovider dazu verpflichten soll, den Datenverkehr zu bestimmten Websites auf eine spezielle Stoppseite umzuleiten. Die Liste dieser Seiten wird ohne wie auch immer geartete Kontrolle vom BKA erstellt.
Besucht man eine gesperrte Seite, so gerät man automatisch ins Raster des BKA.
Dieses Gesetz dient nicht dazu, Kinder vor Missbrauch zu schützen.
Es dient nicht dazu, die Täter dingfest zu machen.
Es dient nicht mal dazu, Kinderpornografie aus dem Netz zu entfernen.
Es wird lediglich ein "Vorhang" vor Kinderpornografie gehängt.
Stichproben aus Ländern mit Sperrlisten zeigen, dass sich die Polizei offensichtlich nicht mehr die Mühe macht, Kinderpornografie aus dem Netz tatsächlich zu entfernen, weil man ja diesen "Vorhang" hat.
Die Verbreitung von Kinderpornografie wird durch ein solches Gesetz also eher gefördert denn verhindert.
Dass zudem nicht nur irgendwelche dubiosen Seiten auf die Sperrliste gelangen, sondern auch Seiten die jeder von uns tagtäglich besucht, beweisen Fälle aus GB, wo Seiten wie die Wikipedia und Archive.org schon gesperrt wurden.
Was denken Sie als Informatiker konkret über dieses Gesetzesvorhaben?
Was werden Sie gegen eine unkontrollierte Arbeit des BKA, mit der sich willkürlich meine Informationsfreiheit beschneiden ließe, tun?
Und welches Abstimmungsverhalten werden Ihre Wähler letztlich von Ihnen erwarten können?
Sehr geehrter Herr Günther,
vielen Dank für Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch, in der Sie sich kritisch zur Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt äußerten.
Zunächst möchte ich Ihnen mitteilen, dass die vom BKA zu erstellende Liste allen rechtsstaatlichen Grundsätzen zu genügen hat. Das bedeutet, dass das BKA verpflichtet ist, rechtlich eindeutig zu begründen, weshalb der Zugang zu bestimmten Websiten gesperrt werden soll. Auf der anderen Seite haben die Betreiber dieser Websiten jederzeit die Möglichkeit entsprechende Rechtsmittel gegen die Sperrung ihrer Websiten einzulegen. Die Sperrung von Websiten unterliegt demnach nicht der Willkür des BKA, sondern steht unter judikativer Kontrolle.
Zudem hat die SPD-Bundestagsfraktion durchgesetzt, dass es zu dem entsprechenden Gesetzentwurf der SPD/CDU/CSU-Fraktionen (BT-Drs. 16/12850) am 27. Mai 2009 eine öffentliche Anhörung des Wirtschaftsausschusses geben wird. Der Gesetzentwurf wirft zahlreiche inhaltliche und rechtliche Fragen auf, die wir in einem transparenten parlamentarischen Verfahren erörtern müssen. Damit können wir auch die in Teilen der Internet-Community aufgeworfenen Kritikpunkte, die ihren Ausdruck in einer stark beachteten E-Petition gefunden haben, angemessen einbeziehen und erörtern. Die Stellungnahmen der Sachverständigen für die öffentliche Anhörung finden Sie unter folgendem Link: http://www.bundestag.de/ausschuesse/a09/anhoerungen/index.html
Der vorliegende Gesetzentwurf muss m.E. noch stark verbessert werden. Ich stimme Ihnen zu, dass das Gesetz in seiner aktuellen Fassung tatsächlich ein massiver Eingriff in die Freiheitsrechte darstellt. Vor allem müssen wir Parlamentarier prüfen, an welchen Stellen der Gesetzentwurf in datenschutzrechtlicher und verfahrensrechtlicher Hinsicht wirksamer ausgestaltet werden kann. Ich werde daher das weitere
Gesetzgebungsverfahren aufmerksam und kritisch weiter verfolgen.
Für weitergehende Informationen und Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit in meinem Berliner Büro unter www.stephan-hilsberg.de zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hilsberg