Frage an Stephan Kühn bezüglich Verkehr

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Stephan Kühn
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Michel F. •

Frage an Stephan Kühn von Michel F. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Kühn,

Deutschland ist -heute- das Land Europas, das auf seine Autobahnen die meisten Geschwindigkeitsbegrenzungen aufstellt.
Sehr viele dieser Geschwindigkeitsbegrenzungen entstehen an Unfallschwerpunkte, die es nur sind, weil dort potentiel mit enorme Tempounterschiede durch die nicht limitierte Geschwindigkeit zu rechnen ist.
Im Ausland braucht man an Autobahneinfahrten / Dreiecke diesen besondere Geschwindigkeitsmaßnahmen nicht zu treffen.
Wenn ihrer Partei ein allgemeines Tempolimit einführt, wären Sie dann auch bereit grundsätzlich die Notwendigkeit aller ortsbezogene Geschwindigkeitsbegrenzungen neu bewerten zu lassen?
Es wäre doch eine win-win Situation, nicht wahr?
Eigentlich wollen wir weniger Tempolimits. Eins reicht meistens.

Mit freundlichen Grüßen
Michel Firholz

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Firholz,

 vielen Dank für Ihre Fragen. Sie haben recht, dass die hohen Geschwindigkeitsunterschiede auf den Autobahnen ein erhebliches Risiko für die Verkehrssicherheit darstellen. Deswegen sprechen wir Grüne
im Bundestag uns dafür aus, dass auf allen Bundesautobahnen eine generelle Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h eingeführt wird. Das vermindert die Gefahren schwerer Unfälle, unterstützt einen gleichmäßigen Verkehrsfluss und schützt zudem das Klima. Mit einer
allgemeinen Geschwindigkeitsregelung würde Deutschland endlich das umsetzen, was in allen anderen europäischen Staaten längst Alltag ist.
 Auch in den Städten muss in der Tat mehr getan werden, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Eine wesentliche Maßnahme betrifft auch hier das Tempo. Wir wollen auf allen innerörtlichen Straßen Tempo
30 als Regelgeschwindigkeit festlegen und Kommunen die Entscheidungsfreiheit einzuräumen, die Geschwindigkeit streckenweise zu erhöhen, wo dadurch keine zusätzliche Gefährdung entsteht.
Den Antrag meiner Fraktion zum Thema können Sie hier herunterladen:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/200/1920064.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Kühn