Frage an Stephan Mayer bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Stephan Mayer
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Frage von Irene L. •

Frage an Stephan Mayer von Irene L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Ich habe in der Süddeutschen Zeitung Ihr Vorhaben einer neuen Sachverständigen-Behörde zur Nachrichtendienst-Kontroll-Unterstützung gelesen. Ohne Whistleblower-Schutz für Verfassungsverteidiger bringen jedoch auch zusätzliche Sachverständige nicht Rechtsstaatlichkeit, Freiheit und Aufrichtigkeit zurück: Ihre Glaubwürdigkeit im Thema „Überwachung der eigenen Bürger“ steht und fällt mit dem Zeugenschutz für Edward Snowden in Deutschland! MIT Zeugenschutz für ihn kann ich endlich wieder an Ihre Korrektur der gemeldeten Fehler glauben. OHNE Zeugenschutz für ihn weiß ich, dass Ihr Vorstoß das „no-spy-Abkommen 2.0“ ist (also Betrug). Ich bin gespannt. Bekommt Edward Snowden denn nun endlich Zeugenschutz angeboten bei uns? Der 1.U.A. könnte dies ja durchsetzen.

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Sehr geehrte Frau Latz,

vorab möchte ich Ihnen recht herzlich für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de vom 26. August 2015 bedanken.

Lassen Sie mich zunächst zu dem von Ihnen erwähnten Bericht in der Süddeutschen Zeitung vom 26. August 2015 Stellung nehmen: Eine Stärkung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste ist in der Tat beabsichtigt; Verbesserungen in diesem Bereich der parlamentarischen Arbeit sind erforderlich, das haben die Erfahrungen der vergangenen beiden Jahre deutlich gezeigt. Einzelheiten der Reform stehen aber noch nicht fest; wir Parlamentarier stehen erst am Anfang unserer Überlegungen.

Zu trennen von diesem Thema ist meines Erachtens der Fall von Edward Snowden. Einem Aufenthalt von Herrn Snowden in Deutschland stehen erhebliche Hürden entgegen: So kann er zum einen kein Asyl beantragen, denn dafür müsste er deutschen Boden betreten. Zum anderen sind die Versuche der Opposition, ihn zur Befragung durch den NSA-Untersuchungsausschuss freies Geleit zuzusichern, rechtlich gescheitert. Eine darauf gerichtete Klage blieb vor dem Bundesverfassungsgericht erfolglos. Schließlich gebe ich zu bedenken, dass die Bundesregierung ggf. die völkerrechtliche Verpflichtung hat, Edward Snowden an die USA auszuliefern, sobald er deutschen Boden betritt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Stephan Mayer, MdB

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