Frage an Stephan Mayer bezüglich Recht

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Stephan Mayer
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Frage von Sebastian B. •

Frage an Stephan Mayer von Sebastian B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Mayer,

als Abgeordneter der Wahlkreises Mühldorf und Mitglied des Innenausschusses bitte ich Sie um eine kurze Stellungnahme zu meinen Fragen:

1) Haben Sie dem BKA-Gesetz zugestimmt?
2) Wie rechtfertigen Sie bzw Ihre Fraktion diesen Schritt?
3) Wie stehen Sie persönlich zu den vielen weiteren Schritten (vgl de.wikipedia.org hin zum Präventionsstaat?

Ich bin mir der Komplexität des Themas durchaus bewusst,. Dennoch verstehe ich nicht, warum Politiker solche Gesetze (offensichtliche gegen Entscheidungen des Verfassungsgerichts) verabschieden. Diese Entwicklung macht mir als junger Bürger Angst um unser Grundgesetz und unsere Freiheit!
Vielen Dank für Ihre ehrliche Antwort.

Freundliche Grüße aus dem LK Mühldorf, Sebastian Bartsch

[Vorratsdaten: Verbindung von 88.64.58.249 aus Maitenbeth, um 21.05 Uhr, am 06.11.2008]

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CSU

Sehr geehrter Herr Bartsch,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 07.11.2008, in der Sie um eine kurze Stellungnahme zum Thema BKA-Gesetz bitten, die ich Ihnen sehr gerne gebe.

Ich habe dem BKA-Gesetz am Mittwoch, den 12.11.2008 zugestimmt. Die Gründe für meine Entscheidung sind vielfältig. Zum einen entziehen sich Terror-Verdächtige zunehmend einer Observation, indem sie bei ihrer Kommunikation auf technische Mittel wie Festnetz oder Mobiltelefon weitestgehend verzichten. Entscheidendes Kommuni-kations- und Informationsmittel stellt das Internet dar. Dabei werden verdeckt Botschaften ausgetauscht und Kommunikation professionell verschleiert. Bei der Abwehr terroristischer Bedrohung ist es deshalb von entscheidender Bedeutung, in begrenzten Ausnahmefällen in moderne Kommunikationsstrukturen mit Hilfe von Online-durchsuchungen eindringen zu können. Die Möglichkeit von Onlinedurchsuchungen wird auf eng begrenzte Ausnahmen begrenzt sein. Unbescholtene Bürger brauchen also keine Befürchtungen vor Eingriffen in den Kernbereich ihrer persönlichen Lebensführung zu haben.

Zum anderen werden die neuen Präventiv-Befugnisse, die das Bundeskriminalamt erhält, sich weitgehend an den bereits bestehenden Befugnissen der Bundes- und Landespolizei orientieren. Diese gesetzliche Neuregelung ist notwendig, da die Aufgabe der Gefahrenabwehr dem Bund übertragen worden ist. Diese Übertragung von Kompetenzen stellt einen wichtigen Baustein in der Sicherheitsarchitektur des Bundes dar. Wenn dem BKA neue Aufgaben übertragen werden, dann muss man dem Amt auch praxistaugliche Instrumente geben, um die Aufgaben erfüllen zu können.

Die Aufgaben und Befugnisse der Dienste sind gesetzlich klar geregelt. Die Dienste sammeln Nachrichten und Informationen über Bestrebungen, die sich gegen den Be-stand und die Sicherheit der Bundesrepublik richten. Beim BKA ist diese Aufgabe der Gefahrenabwehr beschränkt auf den Bereich des internationalen Terrorismus. Die Maßnahmen werden grundsätzlich auf Anordnung des Richters durchgeführt. Somit werden auch bei der Bekämpfung gefährlicher Terroristen die strengen Richtlinien unseres bewährten Rechtsstaates gewahrt. Bei der Auswertung der gewonnen Daten wird zudem der Datenschutzbeauftragte des Bundskriminalamtes einbezogen. Das Schüren von Ängsten vor einem Überwachungsstaat entbehrt daher jeglicher Grundlage.

Sie erachten die Ausweitung der Befugnisse angesichts der Schwere der Grund-rechtseingriffe und des enormen Missbrauchspotenzial für unverhältnismäßig, falsch und eines Rechtsstaats unwürdig. Ich kann Ihnen versichern, dass das Gesetz allein der Abwehr terroristischer Gefahren und dem Schutz von hochrangigen Rechtsgütern wie Leib und Leben dient. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wird dadurch gewahrt, dass jede Maßnahme einer jeweils eigenen Eingriffsschwelle unterworfen wird, die auf die jeweilige Schwere des Grundrechtseingriffs abgestimmt ist. Die gesetzlichen Regelungen berücksichtigen vollständig die Vorgaben der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Darüber hinaus werden auch die im Grundgesetz verankerten Grundrechte in 30, 40 oder 50 Jahren ihre volle Gültigkeit haben. Die im Grundgesetz verankerte Menschenwürde ist unantastbar. Nach Artikel 20 GG ist garantiert, dass die Bundesrepublik stets ein demokratischer und sozialer Bundesstaat bleibt. Die Gewaltenteilung der Bundesrepublik verhindert zudem ein Aufkommen von undemokratischen Strukturen. Sie können in dieser Beziehung wirklich beruhigt sein.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Stephan Mayer
Bundestagsabgeordneter

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