Zur sog. 24h-Plege: Wie sollte sie künftig geregelt werden, um den Anforderungen zu genügen, aber keine Versorgungslücke zu öffnen?

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Frage von Thomas G. •

Zur sog. 24h-Plege: Wie sollte sie künftig geregelt werden, um den Anforderungen zu genügen, aber keine Versorgungslücke zu öffnen?

Laut letztinstanzlichem Urteil muss ja im Pflegebereich die sog. 24h-Betreuung durch zumeist Osteuropäerinnen neu geregelt werden. Es ist zu befürchten, dass sie dann in den meisten Fällen völlig unbezahlbar wird. Das Urteil wurde vielfach begrüßt, die ggfs. entstehende Versorgungslücke im ohnehin prekären deutschen Pflegesystem seltsamerweise kaum thematisiert. Nach den Äußerungen von Jens Spahn scheint die Union die einzige Partei zu sein, die eine Perspektive für das bestehende System sieht. Das wäre auch zu begrüßen, denn: Eine ambulante Versorgung ist für demente Menschen mit Gefährdungspotenzial oft unzureichend (oder auch zu teuer), Heimunterbringung dürfte schwerer möglich sein, wenn infolge des Urteils mehr Menschen faktisch ins Heim gezwungen werden. Bleibt die Frage einer Ausgestaltung des 24h-Betreungs-Systems in der Zukunft.

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