Frage an Stephan Stracke

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Stephan Stracke
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Frage von Monika H. •

Frage an Stephan Stracke von Monika H.

Sehr geehrter Herr Stracke,

in der Augsburger Allgemeinen Zeitung vom 02.01.2015 wurde unter der Überschrift "Freiwillige Rente - arbeiten bis 70?" ein Artikel veröffentlicht, in dem Sie zitiert wurden dass die Rente jedes Jahr um 8,4 Prozent steigen würde, in dem man über das gesetzliche Rentenalter hinaus arbeiten würde. Stimmt diese Zahl tatsächlich?? - Das würde bedeuten, dass ich, wenn ich nach 45 Versicherungsjahren mit 63 noch bis 70 arbeiten würde, ich eine um 58,8 Prozent höhere Rente bekäme! - Kann das stimmen, angesichts dessen, dass sich die normale Rentenerhöhung jährlich bei höchstens 1 - 2 Prozent bewegt!
Könnten Sie sich zu diesem Thema ausführlicher äußern und mir auch die gesetzliche Grundlage dafür angeben? - Ich werde das dann meiner Rentenversicherung vorlegen!

Vielen Dank im voraus
Monika Hoffbauer

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Hoffbauer,

vielen Dank für Ihren Beitrag vom 7. Januar 2015 auf www.abgeordnetenwatch.de

Wird der Bezug der vollen Altersrente über die Regelaltersgrenze hinaus aufgeschoben, können bis zum Eintritt in die volle Rente durch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und entsprechende Beitragszahlungen zusätzliche Rentenanwartschaften erworben werden. Zudem werden in diesem Fall Rentenzuschläge in Höhe von 0,5 Prozent für jeden Monat des aufgeschobenen Rentenzugangs erworben.

Das bedeutet konkret Folgendes: Die Rente eines sog. Standardrentners beträgt aktuell rd. 1.287 Euro brutto monatlich (45 Entgeltpunkte). Arbeitet der Betroffene ein Jahr über die gesetzliche Regelaltersgrenze hinaus, käme er aufgrund einer Verlängerung seiner Erwerbstätigkeit um ein Jahr – als Durchschnittsverdiener – auf 46 Entgeltpunkte und erhielte zudem den Rentenzuschlag von 6 Prozent wegen des aufgeschobenen Rentenbeginns. Insgesamt ergäbe sich so eine Rentenhöhe von rd. 1395 Euro – also rd. 108 Euro oder 8,4 Prozent mehr Rente. Bei drei Jahre aufgeschobenen Rentenbeginn ergäbe sich mithin 25,2 Prozent mehr Rente.

Der Rentenzuschlag von 6 Prozent ergibt sich nur dann, wenn man über das gesetzliche Rentenalter hinaus arbeitet (aktuell: 65 Jahre und vier Monate, langfristig 67 Jahre), nicht bereits wenn man mit 63 Jahren in Rente geht. Auch dann nicht, wenn man mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente geht.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Stracke

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