"3-G" am Arbeitsplatz bedeutet doch faktisch für viele "Testverweigerer" ein Berufsverbot? Lasst sich abschätzen, wie viele davon betroffen sind?

Rote kurze Haare, lächelnd, schwarzer Blazer und schwarzes T-Shirt mit V-Ausschnitt, kleine hängende Ohrringe mit weißer Kugel
Susanne Ferschl
DIE LINKE
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Frage von Reinhard G. •

"3-G" am Arbeitsplatz bedeutet doch faktisch für viele "Testverweigerer" ein Berufsverbot? Lasst sich abschätzen, wie viele davon betroffen sind?

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DIE LINKE

Sehr geehrter Herr G.

zunächst bitte ich um Entschuldigung für die verspätete Antwort. Dennoch möchte ich Ihre Frage nicht unbeantwortet lassen. Nach Auffassung der Fraktion DIE LINKE können 3-G-Regelungen am Arbeitsplatz keineswegs das einzige, sondern nur ein Mittel des Infektionsschutzes am Arbeitsplatz darstellen. Die Pflicht zur Ergreifung von Arbeitsschutzmaßnahmen liegt in erster Linie beim Arbeitgeber. Hierzu gehören Home-Office-Regelungen ebenso wie der Einbau von Luftfiltern oder ein Umbau der Arbeitsräume, um einen möglichst hohen Schutzgrad für die Beschäftigten zu erreichen.

Allerdings ist eine Testpflicht ein sinnvolles Instrument, welches ergänzend zur Anwendung kommen kann, um den Schutz in den Arbeitsräumen bzw. im Betrieb für alle Beschäftigten zu erhöhen. Eine Testpflicht am Arbeitsplatz ist nach Auffassung der LINKEN zumutbar und entspricht sicher auch dem Sicherheitsbedürfnis einiger Kolleginnen und Kollegen.

Ein Vergleich der Testpflicht mit einem Berufsverbot halte ich daher für falsch. Es geht schließlich gerade nicht um eine gezielte Fernhaltung linkspolitischer Menschen aus dem öffentlichen Dienst durch ein Gesetz, wie es der 1972 verabschiedete sogenannte Radikalenerlass vorsah, sondern schlicht um eine durchaus sinnvolle und wenig eingreifende Maßnahme des Infektionsschutzes. Eine Verweigerung wird tatsächlich mit einem Beschäftigungsverbot belegt, das jedoch, etwa gegenüber einem Berufsverbot, nur temporären Charakter trägt und jederzeit durch einen Abstrich im vorderen Nasenbereich beendet werden kann. Zahlen über betroffene Beschäftigte liegen uns nicht vor.

Dennoch möchte ich betonen, dass eine 3-G-Regelung keinesfalls andere Arbeitsschutzmaßnahmen obsolet macht. Die Umsetzung effektiver Arbeitsschutzmaßnahmen muss durch den Staat kontrolliert werden und hier ist noch viel Luft nach oben.

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Ferschl

 

Stellv. Fraktionsvorsitzende & Leiterin des Arbeitskreises Arbeit, Soziales & Gesundheit der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag

Platz der Republik 1

11011 Berlin

Telefon: +49 30 227-74247

Fax: +49 30 227-70245

E-Mail: susanne.ferschl@bundestag.de

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