Frage an Susanne Mittag bezüglich Familie

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Susanne Mittag
SPD
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Frage von Manfred B. •

Frage an Susanne Mittag von Manfred B. bezüglich Familie

Hallo Frau Mittag
Welche Initiativen planen Sie für die nächste Legislatur um:
1. das Elend ( bei den finanziellen Situationen) von Alleinerziehenden zu verbessern?
2. wie wollen Sie die Versorgung des ländlichen Raumes mit Ärzten und ähnlichen Notwendigkeiten stärken?
Danke für Ihre antworten.
Mit freundlichem Gruß M.B.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bartnick,

vielen Dank für Ihre Fragen.
Sie haben vollkommen Recht, dass Alleinerziehende mehr Unterstützung brauchen. Finanziell aber eben auch verbesserte Betreuungssituation für die Kinder, damit der oder die Alleinerziehende berufstätig sein kann.
Alleinerziehende leisten enorm viel. Mit dem Ausbau des Unterhaltsvorschusses kommen wichtige Verbesserungen für Alleinerziehende: Rückwirkend zum 1. Juli 2017 wird der Unterhaltsvorschuss nun auch für Kinder über 12 Jahre bis zur Volljährigkeit gezahlt.
Auch die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten entfällt. Wir helfen damit nicht nur den Alleinerziehenden, sondern wir stärken auch Kinder, die von einer Trennung der Eltern betroffen sind. Und das ist leider nicht selten. Sie dürfen nicht die Leidtragenden sein, wenn kein oder nicht regelmäßig Unterhalt gezahlt wird. Der neue Unterhaltsvorschuss sorgt für eine bessere und verlässliche Unterstützung für Kinder und Alleinerziehende, die keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt erhalten. Nun ist sichergestellt, dass der Staat - wenn nötig auch dauerhaft - einspringt, wenn diese Kinder Unterstützung brauchen. Weitere Informationen zum verbesserten Unterhaltsvorschuss und den Voraussetzungen für diese Leistung finden sich auch im Internet auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ( www.bmfsfj.de ) und des Familien-Wegweisers ( www.familien-wegweiser.de ).

Des Weitem haben wir den Freibetrag für Alleinerziehende erhöht. Leider hat die Union eine weiterreichende Erhöhung abgelehnt.

In der kommenden Legislaturperiode wollen wir Sozialdemokraten arbeitslosen Alleinerziehenden gezielte Angebote zur Jobvermittlung machen. Darüber hinaus wollen wir auch für Kinder aus Familien, die auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind, die Möglichkeit verbessern, mit beiden Eltern Umgang zu haben. Dazu werden wir einen Umgangsmehrbedarf einführen, wenn beide Eltern das Kind betreuen.

Gerade im Bereich der Steuern und Abgaben wollen wir Familien und Alleinerziehende entlasten. Für uns gilt der Grundsatz: Starke Schulter können und müssen mehr als schwache tragen. Deshalb machen wir keine Steuerentlastungen mit der Gießkanne, sondern zielgerichtet!
Wir wollen Kita-Gebühren abschaffen und einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter schaffen.
Bei den Steuern werden wir mit dem Kinderbonus im Familientarif auch Alleinerziehende um 150€ pro Kind entlasten, die direkt von der Steuerlast abgezogen wird.
Den Kinderzuschlag, der Eltern mit niedrigem Einkommen hilft den Bezug von Arbeitslosengeld II zu vermeiden, ist zu bürokratisch und viele kennen ihn nicht. Deshalb werden wir für einkommensschwache Familien das Kindergeld mit dem Kinderzuschlag zu einem erweiterten Kindergeld zusammenfassen und für Alleinerziehende verbessern. Weniger Bürokratie führt über diesen einen einfachen Weg dazu, dass zusätzlich fast eine Million Kinder von unserer Politik konkret profitieren.
Viele Alleinerziehende arbeiten in Teilzeit und erzielen deshalb oft nur ein niedriges Einkommen. Sie zahlen gar keine oder nur geringe Einkommenssteuer, sind aber besonders belastet durch die Sozialabgaben. Daher führen wir eine Beitragsentlastung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein, die zwischen 451 Euro und 1300 Euro verdienen, so dass der Arbeitnehmerbeitrag zu den Sozialversicherungen in dieser Zone nur allmählich ansteigt. Anders als bei der aktuellen Regelung für Beschäftigungsverhältnisse zwischen 451 Euro und 850 Euro, sollen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aber gleichwohl die vollen Rentenansprüche erwerben, die sie bei einem nicht reduzierten Arbeitnehmerbeitrag erwerben würden.

Zu Ihrer zweiten Frage:
Gute Gesundheitsversorgung darf nicht vom Einkommen und nicht vom Wohnort abhängen. Deshalb wollen wir eine integrierte Bedarfsplanung der gesamten medizinischen Versorgung, um so eine flächendeckende Versorgung gewährleisten.
Aber auch die Digitalisierung im Gesundheitswesen werden wir konsequent voranbringen. So kann etwa die Telemedizin Versorgungsstrukturen gerade in weniger besiedelten Bereichen entscheidend verbessern oder erst ermöglichen und die elektronische Patientenakte die Teilhabe und Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten, Versicherten und ihren Angehörigen und einen störungsfreien sektorübergreifenden Behandlungsprozess sichern. Wir beschleunigen den Ausbau in allen Bereichen und unterstützen Innovation. Grundlage bleibt für uns eine verlässliche einheitliche Telematikinfrastruktur, die ein beispielloses Schutzniveau der sensiblen Daten sichert. Wir sorgen für schnelle Bereitstellung und stetige Weiterentwicklung. Dabei steht für uns im Vordergrund, dass Patientinnen und Patienten die Hoheit über ihre Daten haben und freiwillig und eigenständig über Zugang und Weitergabe entscheiden können.
Um aber auch Gebiete, die vor starkem Wegzug betroffen sind, haben wir als SPD-Bundestagsfraktion im Projekt #Neue Gerechtigkeit, das Angebot eines Mehrfunktionenhauses entwickelt. Dort könnten abwechselnd Haus- und Fachärzte ihre Dienstleistungen anbieten. Die Mehrfunktionenhäuser sind vergleichbar den Medizinischen Versorgungszentren, vielleicht noch flexibler, können vor Ort je nach Bedarf einmal bis mehrere Male pro Woche medizinische Leistungen angeboten werden. Entweder führen Ärzte diese Praxen als Zweigstelle oder sie arbeiten als Angestellte der Kommune oder eines privatorganisierten Unternehmens, z.B. einer GmbH. Sie können in Teilzeit arbeiten oder betreuen mehrere dieser Mehrfunktionenhäuser in einer größeren Region. Auf eigene Verantwortung arbeitend, können Ärztinnen und Ärzte in unterversorgten Gebieten von der Kassenärztlichen Vereinigung eine Sonderzulassung und zudem einen staatlichen Gründungszuschuss erhalten. An den Tagen, an denen keine Ärztin oder kein Arzt vor Ort ist, könnte eine dauerhaft angestellte, akademisch ausgebildete medizinische Gesundheits- bzw. eine Pflegefachkraft nichtärztliche Leistungen vornehmen oder auch selbst ärztliche Leistungen in Form der Delegation oder der Substitution erbringen. Wenn erforderlich, kann sie mit den jeweiligen Fach- oder zuständigen Hausärzten oder dem nächstgelegenen Krankenhaus telefonisch Verbindung aufnehmen und weitere Schritte klären, z.B. einen Rettungsdienst rufen. Entscheidend ist nicht, ob ein Arzt vor Ort ist, sondern wie schnell die notwendige Abhilfe bei einem akuten Krankheitsbild erfolgen bzw. eine pflegerische Betreuung organisiert werden kann, je nach Erfordernis durch private Wohlfahrtsträger oder auf Basis bürgerschaftlichen Engagements.
Näheres können Sie unter http://www.spdfraktion.de/fraktion/projekt-zukunft/neuer-zusammenhalt nachlesen.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen beantworten und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Susanne Mittag, MdB

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