Sehen Sie einen Überarbeitungsbedarf bei der LKonV aus dem Jahre 2001?

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Susanne Mittag
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Frage von Johannes H. •

Sehen Sie einen Überarbeitungsbedarf bei der LKonV aus dem Jahre 2001?

Sehr geehrte Frau Mittag,

im Jahr 2013 wurde die Verordnung über die Anforderungen an die Befähigung des in der Lebensmittelüberwachung und Tabaküberwachung tätigen Kontrollpersonals (Lebensmittelkontrollpersonal-Verordnung-LKonV) überarbeitet und dem Bundesrat vorgelegt. Dieser hat leider seine Zustimmung verweigert.

Inzwischen wurde die neue EU-Kontroll-Verordnung VO(EU) 2017/625 erlassen und die Anforderungen an das Kontrollpersonal sind weiter gestiegen. Wäre es nun nicht an der Zeit, an einer Überarbeitung der LkonV zu arbeiten und damit ein hohes Niveau der Lebensmittelüberwachung sicherzustellen?

Können Sie mir bitte mitteilen, ob dies geplant ist und wie Ihre Meinung zu diesem Thema ist?

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2013/0401-0500/0444-13.html

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Vielen Dank für Ihre Anfrage. Ihre Erläuterungen sind richtig und wichtig und ich kann sie nur unterstreichen. In Anbetracht der in den letzten Jahren - unter anderem mit Inkrafttreten der EU-Kontrollverordnung VO (EU) 2017/625 - gestiegenen Anforderungen an das in der Lebensmittelüberwachung arbeitende Kontrollpersonal, sehen wir eine Überarbeitung der Lebensmittelkontrollpersonal-Verordnung (LKonV) als dringend notwendig. 

Wichtig zu erwähnen ist hier, dass, da es sich um eine Verordnung handelt, der Deutsche Bundestag grundsätzlich nicht einbezogen wird. Am Ende finden also die Verhandlungen und Abstimmungen nur zwischen dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und dem Bundesrat bzw. zwischen den Bundesländern statt.

Soweit wir informiert sind hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft einen neuen Anlauf zur Änderung der LKonV bereits unternommen und ist derzeit dabei, gemeinsam mit den Ländern entsprechende Eckpunkte zu erarbeiten, auf deren Grundlage dann die aktualisierte Verordnung erstellt wird. Die Verhandlungen mit bzw. zwischen den Bundesländern, die Beschließung im Bundesrat sowie das Inkrafttreten der neuen Verordnung sollen dann voraussichtlich im nächsten Jahr stattfinden.

 

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