Sind Sie dafür das Schweine Auslauf bekommen? Was halten Sie von dieser Petition? https://www.change.org/p/asp-seuche-beenden-gesunde-tiere-schützen MfG Dirk Hesse

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Susanne Mittag
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Frage von Dirk H. •

Sind Sie dafür das Schweine Auslauf bekommen? Was halten Sie von dieser Petition? https://www.change.org/p/asp-seuche-beenden-gesunde-tiere-schützen MfG Dirk Hesse

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SPD

Sehr geehrter Herr Dr. Hesse,

in unserem regelmäßigen Austausch, z.B. auf Ihren Podiumsdiskussionen, habe ich Ihnen die Positionen der SPD zur Schweinehaltung mitgeteilt. Wir setzen uns für gut bezahlte Verbesserungen im Tierwohl ein, wozu die Außenklimahaltung und im besten Falle auch die Haltung mit Auslauf gehören. In Seuchenzeiten sind diese Haltungsformen dem Infektionsrisiko besonders ausgesetzt. Deshalb sollte diese Problematik bei zukünftigen Stallbauten mitgedacht und wissenschaftlich begleitete Lösungen gefunden werden. Dazu könnten besondere Schutznetze gehören oder ausreichend dimensionierte Ställe, die auch eine Stallhaltung während einer Seuchenlage ermöglichen.

Was Ihre Petition betrifft, möchte ich darauf hinweisen, dass die Bundesländer im Veterinärbereich für Maßnahmen der Gefahrenabwehr auf ihrem Gebiet und damit für die Durchführung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Tierseuchen zuständig sind. Auch bei der Finanzierung von Veterinärmaßnahmen zur Prävention und Bekämpfung der Seuche durch den Bund ist zunächst die grundsätzliche Regelung in Artikel 104a Absatz 1 des Grundgesetzes, wonach der Bund und die Länder gesondert die Ausgaben tragen, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben, soweit das Grundgesetz nichts anderes bestimmt (sog. Konnexitätsgrundsatz). Da die Bundesländer für Maßnahmen der Gefahrenabwehr im Veterinärbereich zuständig sind, obliegt ihnen damit grundsätzlich auch deren Finanzierung. Unabhängig davon stehen Bund und Länder in Sachen ASP natürlich in engem Austausch.

Mit dem Gesetz zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Bundesjagdgesetzes und des Erneuerbare-Energiengesetzes vom 14. November 2018 (BGBI. IS. 1850) wurden in Hinblick auf die ASP die Ermächtigungsgrundlagen im TierGesG erweitert. Den Bundesländern werden damit entsprechende Möglichkeiten gegeben, Maßnahmen für eine wirksame Seuchenbekämpfung anordnen zu können. Dabei handelt es sich insbesondere um folgende Maßnahmen:

- Maßnahmen zur Absperrung eines von der zuständigen Behörde zu bestimmenden Gebietes, z. B. durch eine Einzäunung,

- Beschränkung des Personen- oder Fahrzeugverkehrs für bestimmte Gebiete,

- Beschränkungen oder Verbote der Jagd,

- Beschränkungen und Verbote der Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen, beispielsweise ein Ernteverbot mit dem Ziel, eine Auswanderung von Wildschweinen zu vermeiden,

- Anordnung einer vermehrten Fallwildsuche, um die Infektionsmöglichkeiten gesunder Wildschweine zu minimieren,

- Möglichkeit, dass die nach Landesrecht zuständige Behörde andere Jagdscheininhaber – insbesondere Angehörige der Landesforstverwaltungen oder Berufsjäger – beauftragen kann, wenn eine verstärkte Bejagung durch den Jagdausübungsberechtigten nicht oder nicht in dem erforderlichen Maße möglich ist.

In der sog. „weißen Zone“ kann die Bejagung und Reduzierung der Wildschweinepopulation gen Null durchgeführt werden. Damit die zuständigen Behörden vor Ort eine Reduzierung der Wildschweinepopulation auf Null rechtssicher anordnen können, hat BMEL die Dringlichkeitsverordnung vom 6. November 2020 erlassen. Mit der Verordnung zur Änderung der Dritten Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Verordnung wurde diese VO nochmals verlängert.

Beim Zaunbau sind die betroffenen Bundesländer bereits sehr aktiv. In Mecklenburg-Vorpommern wird nahe Nadrensee (LK Vorpommern-Greifswald) gerade ein zweiter Schutzzaun gegen die Einschleppung der ASP gebaut. Die neue Trasse verläuft auf einer Länge von ca. 2,5 Kilometer entlang der K84 und schließt an den bereits bestehenden Wildschutzzaun entlang der Bundesautobahn BAB 11 an. Mit der Erweiterung wird eine Wildwechsel-Lücke nach Brandenburg geschlossen. Schutzzäune parallel zur deutsch-polnischen Grenze von der Uckermark über Pomellen, Linken, Hintersee bis nach Ahlbeck gibt es schon länger.

In jeder Sitzung des Bundestagsausschusses für Ernährung und Landwirtschaft hatten wir die ASP als Tagesordnungspunkt behandelt und uns vom Bundesministerium den aktuellen Sachstand erläutern lassen. Es ist ganz klar, dass der Bund bei Bedarf unterstützen muss, aber als Bundestagsabgeordnete werde ich den betroffenen Bundesländern und Landkreisen keine ungefragten Ratschläge geben.

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Mittag

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