Frage an Susanne Schaper bezüglich Menschenrechte

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Susanne Schaper
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Frage von Bernd L. •

Frage an Susanne Schaper von Bernd L. bezüglich Menschenrechte

Guten Tag,

im "zweiten Gesetzentwurf zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" steht im §28 des Infektionsschutzgesetzes unter anderen der Passus, dass sich betroffene Personen durch eine Impf- oder Immunitätsdokumentation ausweisen müssen. Das heisst im Klartext "Impfpflicht"!? Wie stehen Sie zu, in unserem im Grundgesetz verankertem Recht, auf körperliche Unversehrtheit?? Mit derartigen (eventuellen) Zwangsmassnahmen würde mein Vertrauen zu unserer Regierung und zu unserer Demokratie erheblich beschädigt.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Langer

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DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Langer,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich hiermit gerne beantworte.
Im §28 des Infektionsschutzgesetzes sind Schutzmaßnahmen festgelegt, wenn, wie im Absatz 1 erklärt wird, Kranke, Krankheitsverdächtige, oder Ausscheider festgestellt werden. Die zuständige Behörde darf dann notwendige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten einleiten. In einem solchen Fall dürfen Veranstaltungen und Ansammlungen beschränkt oder verboten, Badeanstalten oder Gemeinschaftseinrichtungen geschlossen werden. Das ist auch jetzt im Zuge der Covid19-Allgemeinverfügungen schon so geschehen.
Durch den "zweiten Gesetzentwurf zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" soll jetzt lediglich der dritte Absatz ergänzt werden und so die Absätze 1 und 2 lockern. Demnach soll zukünftig festgelegt werden, dass wenn Personen über einen Impfschutz oder eine Immunität gegen eine übertragbare Krankheit verfügen und dies durch die Dokumentation beispielsweise im Impfausweis belegen können, an Veranstaltungen und Ansammlungen teilnehmen sowie Gemeinschaftseinrichtungen besuchen dürften, soweit der Zweck der Maßnahmen in Absatz 1 und 2 dadurch nicht gefährdet wird. Damit ist also keineswegs eine Impfpflicht beschlossen oder geplant, sondern sollen lediglich Restriktionen für Personen gelockert werden, soweit sie eben über einen Impfschutz oder eine Immunität gegen eine übertragbare Krankheit verfügen.

Mit freundlichen Grüßen
Susanne Schaper

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