Warum ist die Arbeit zum Selbstbestimmungsgesetz wieder ganz am Anfang?

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Sven Lehmann
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Frage von Wolfgang K. •

Warum ist die Arbeit zum Selbstbestimmungsgesetz wieder ganz am Anfang?

Ich musste neulich lesen, dass Sie stolz verkündet haben, dass »Eckpunkte« zum Selbstbestimmungsgesetz herausgearbeitet werden. Das verstehe ich nicht. Das heißt doch, wir sind wieder ganz am Anfang.

Denn 2021 war die Vorlage (genauer: die Vorlagen) doch schon fix und fertig. Sie brauchte nur noch vom Bundestag beschlossen zu werden. Nur daran scheiterte es.
Jetzt hat sich der Bundestag geändert.

Warum mussten alle alten Vorlagen weggeschmissen werden, wieso jetzt der Neustart? Ich dachte, die Vorlagen von 2021 waren doch gut? Sie sollen doch angeblich nur an der CDU gescheitert sein (und die SPD wollte ja den »Koalitionsfrieden« nicht stören, oder so).

Nun, der Bundestag ist jetzt ganz anders, also könnte man doch einfach einen der Texte von 2021 praktisch 1:1 kopieren, oder? Warum passiert das nicht? Oder sind jetzt die alten Vorlagen nun so schlecht, dass sie alle in die Tonne mussten?

Und wie stellen Sie sicher, dass die neue Vorlage nicht schlechter sein wird als die alte?

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Sehr geehrter Herr. K.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 08. März.

Selbstverständlich haben wir Grüne unseren eigenen Entwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz als Maßstab mit in die Koalitionsverhandlungen über die Bildung der Ampel-Koalition genommen. Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass wir das Transsexuellengesetz endlich abschaffen und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzen. Ebenso sind im Koalitionsvertrag viele Details des zukünftigen Selbstbestimmunsgesetzes vereinbart, die in auch in weiten Teilen unserem Vorschlag entsprechen. Im Sinne der guten Zusammenarbeit innerhalb einer Koalition gehört es aber dazu, dass wir die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages gemeinsam mit SPD und FDP besprechen und bearbeiten. Deshalb werden nun das Familien- sowie das Justizministerium die entsprechenden Eckpunkte vorlegen, mit denen wir in das Gesetzgebungsverfahren gehen werden. Dabei ist uns sehr bewusst, dass der Leidensdruck bei Betroffenen sehr groß ist und wir möglichst schnell zu einer Umsetzung kommen müssen. Ebenso wichtig wie die schnelle Umsetzung ist jedoch, dass die Neuregelung gewissenhaft und gründlich erfolgt.

Das ist unser gemeinsames Ziel als Koalition und dafür werde ich mich als Queer-Beauftragter der Bundesregierung gemeinsam mit unserer grünen Bundesfamilienministerin Anne Spiegel einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Sven Lehmann MdB

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