Frage an Svenja Spohr bezüglich Umwelt

Svenja Spohr
DIE LINKE
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Frage von Sandra N. •

Frage an Svenja Spohr von Sandra N. bezüglich Umwelt

Können die Linken irgendwas in Sachen Tierschutz bewegen , bzw. möchten Sie das auch?
Z.B. Tierschutzorganisationen in Hamburg und Umkreis finanziell unterstützen, mehr finanzielle Mittel für Tierheime? Oder wäre es z.B. möglich strengere Bestimmung für den "Tierhandel" zumindest in Hamburg zu geben? Z.B. Verbot von Tierverkäufen in sogenannten Zooläden und strengere Bestimmung und Kontrollen für Tierzucht bei Haustieren?
Wäre es möglich solche Bestimmung, wenn schon nicht in ganz Deutschland, dann zumindest in Hamburg ansatzweise durchzusetzen?

Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Neumeier,

bitte entschuldigen Sie, dass ich erst jetzt dazu komme ihnen zu antworten. Ich war gesundheitlich erkrankt.
Tierschutz ist ein Thema, dass uns alle angeht und auch Die Linke engagiert sich in diesem Bereich. Besuchen Sie gerne einmal unsere Internetseite: http://www.tierschutz-die-linke.de/ .
Da sich die Tierheime in Deutschland in unerträglicher Weise füllen, wäre es mit Sicherheit notwendig auch die Tierheime in ihrer Arbeit mit finanziellen Mitteln zu unterstützen.

Frage 3: Der Tierhandel ist durch das Tierschutz- und Artenschutzgesetz geregelt.
Die Fachämter Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt der Bezirksämter überwachen die Einhaltung der allgemeinen Kontrollvorgaben. Die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte beraten zum Beispiel die Tierhalterinnen und Tierhalter von Heimtieren, Nutztieren, in Zoos und Zirkussen oder Tierhandlungen, dass Tierschutzgesetz einzuhalten. Die Kontrollen müssen verstärkt werden und Amtstierärzte/in zusätzlich einzustellen.

Frage 4: Jeder Bürger sollte Zoohandlungen, wo Missstände und schlechte Haltung vor kommt anzeigen und in solchen Geschäften nicht aus Mitleid Tiere kaufen. Hier ist auch der Verbraucher gefragt um den Tierschutz mit umzusetzen. „Qualzuchten“ sind abzulehnen und zu verbieten.

Frage 5: Das Tier ist im Tierschutz- und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) §90 a geschützt und ist nicht Ländersache, sondern auf Bundesebene geregelt, daher ist es schwierig nur in Hamburg entsprechende Standards gesetzlich abzusichern.

Viele Grüße,

Svenja Spohr