Bitte erläutern Sie: Warum verhindert eine Impfpflicht die Abwanderung von Arbeitskräften in angrenzende Länder oder Bereiche, die nicht unter die teilweise Impfpflicht fallen?

Takis Mehmet Ali (282)
Takis Mehmet Ali
SPD
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Frage von Maria S. •

Bitte erläutern Sie: Warum verhindert eine Impfpflicht die Abwanderung von Arbeitskräften in angrenzende Länder oder Bereiche, die nicht unter die teilweise Impfpflicht fallen?

Sehr geehrter Herr M. A.
in der Bundestagsdebatte vom 26.1.2022 stellen Sie die These auf, dass eine Abwanderung von Arbeitskräften durch eine Impfpflicht verhindert würde.
Wie genau soll das funktionieren?
Den Menschen stehen Arbeitsplätze im benachbarten Ausland und ggf, in anderen Bereichen des Gesundheitssystems offen. Was genau soll hier eine Impfpflicht für alle bewirken? Alle werden im Ausland arbeiten?

Takis Mehmet Ali (282)
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau S.,

 

vielen Dank für Ihre Frage! Eine allgemeine, einrichtungsbezogene Impfplicht verhinderte Arbeitskonflikte zwischen ungeimpften und geimpften Fach- und Hilfskräften, für die jeweils verschiedene Vorschriften gegolten hätten, sodass einer Abwanderung in diesem essenziellen Sektor der Wohn- und Pflegeheime entgegengewirkt wurde. Konkurrierende Ordnungsvorschriften bzw. gesetzliche Rahmenbedingungen stehen dem Ziel, bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen für alle Pflegekräfte zu schaffen, prinzipiell entgegen. Das Problem, das abwandernde Mitarbeiter:innen benennen, ist nicht eine Impfung, es ist der zunehmende Stress. Drei Viertel der Krankenpfleger:innen und zwei Drittel der Altenpfleger:innen gehen davon aus, dass sie ihre Arbeit nicht bis zur Rente ausüben können. Die meisten Pflegenden halten ihr Einkommen nicht für leistungsgerecht. Die Diskussion um die Einrichtungsbezogene Impfpflicht erscheint mir als ein Schattenkampf, der droht, die eigentlichen Probleme der Branche in den Hintergrund zu rücken. Mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) soll die Situation der Pflege in den Krankenhäusern mittelfristig verbessert werden. Hierzu werden Idealbesetzungen für die Stationen errechnet und durchgesetzt. Am 1. Januar 2023 startet die Erprobungsphase mit einem Praxistest. Die Testphase erfolgt in einer repräsentativen Auswahl von Krankenhäusern. Auf dieser Basis werden in einer Rechtsverordnung den Krankenhäusern Vorgaben für die Personalbemessung gemacht. Ab 2025 wird die Personalbemessung dann scharf gestellt und sanktioniert. Das ist nur einer der Schritte, die wir zur Verbesserung der Situation gehen – seien Sie versichert, wir bleiben dran.

 

Mit solidarischen Grüßen

Ihr Takis Mehmet Ali

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