Kommt es Ihrer Meinung nach im kommenden Winter zu Stromausfällen wegen Gasknappheit? Wie verträgt sich dies dem Plan, Gaskraftwerke als Backup für die „Dunkelflaute“ der Energiewende vorzuhalten?

Takis Mehmet Ali (282)
Takis Mehmet Ali
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Frage von Edgar F. •

Kommt es Ihrer Meinung nach im kommenden Winter zu Stromausfällen wegen Gasknappheit? Wie verträgt sich dies dem Plan, Gaskraftwerke als Backup für die „Dunkelflaute“ der Energiewende vorzuhalten?

Dazu heißt es in „Cicero“ (https://www.cicero.de/wirtschaft-gas-gaskraftwerke-winter-russland-strom?):

Am 2. Dezember veröffentlichte die Kraftwerkstochter RWE Generation eine Pflichtmitteilung auf der europäischen Transparenz-Plattform EEX. „Aufgrund des erhöhten Unterbrechungsrisikos in diesem Winter kann RWE die Verfügbarkeit nicht garantieren“, heißt es darin. Betroffen sind der Meldung zufolge insgesamt vier Gasturbinen an den Kraftwerksstandorten Weisweiler und Stockum an der Lippe (Gersteinwerk).

Dass das Problem nur RWE trifft, ist unwahrscheinlich. Bislang hat aber noch kein anderer deutscher Kraftwerksbetreiber eine ähnliche Warnmeldung bei EEX veröffentlicht. Dazu wären sie nach den Markttransparenzregeln verpflichtet.

Takis Mehmet Ali (282)
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Sehr geehrter Herr F.,

die Ampel-Koalition arbeitet unter Hochdruck daran, die Bundesrepublik unabhängig von fossilen Energieträgern zu machen. Das ist ein langfristiges Vorhaben und dem Energieträger Gas kommt dabei eine wichtige Rolle als Brückenenergiequelle zu. Bis zur Versorgungssicherheit durch Erneuerbare Energien sind Gaskraftwerke weiterhin notwendig, um die Zielgrößen Versorgungssicherheit und schnelle Dekarbonisierung der deutschen Energielandschaft gleichermaßen zu erfüllen. Gaskraftwerke, die neu gebaut werden, müssen aber so errichtet werden, dass sie auf klimaneutrale Gase (H2-ready) umgestellt werden können. So können wir die Nutzung dieser Anlagen auch über den Energieträger Gas hinaus gewährleisten.

Die Versorgungssicherheit im Normal- und Krisenfall ist für die Bundesregierung oberste Priorität. Nicht erst vor dem Hintergrund des aktuellen russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine, sondern bereits 2019 hat daher das zuständige Bundesministerium einen „Notfallplan Gas“ (LINK) erstellt. In diesem skizziert die Bundesregierung drei Krisenstufen (Frühwarnung, Alarm und Notfall). Die Ausrufung der einzelnen Stufen obliegt dabei dem BMWK.

In der zweiten, der Alarm-Stufe, sieht der Plan eine verstärkte Koordinierung der Stromproduzenten vor, mit der Maßgabe, das Stromnetz stabil zu halten und die durch Gas-gewonnene benötigte Strommenge konstant zu halten. Der Plan gibt dabei auch die Möglichkeit vor, die Erzeugung von Strom aus Gas durch die Erzeugung von Strom aus anderen Energieträgern (fossil & erneuerbar) zu substituieren. Sollte dies regional oder national nicht vollständig möglich sein, bietet das Energiewirtschaftsgesetz (EnwG) in §16 Abs. 1 die Möglichkeit, durch Marktmaßnahmen weiterhin eine Versorgung sicherzustellen, etwa durch Energiebezug aus dem Ausland. Die Versorgungssicherheit der Privathaushalte ist dabei das primäre Ziel des Notfallplanes.

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