Welche Vorgaben gibt es in der EU, so dass die Mindestlöhne auch an Arbeiter oder Arbeiterinnen auch tatsächlich ausgezahlt werden?

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Terry Reintke
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Frage von Christian S. •

Welche Vorgaben gibt es in der EU, so dass die Mindestlöhne auch an Arbeiter oder Arbeiterinnen auch tatsächlich ausgezahlt werden?

Arbeitsverleih-Firmen bringen Menschen aus Bangla Desh und Indien nach Portugal. Die Menschen arbeiten dort für einen Lohn in Höhe von 3,50 €. Von diesem Geld müssen sie die Hälfte an die Arbeitsverleiher zahlen. Dies berichtet die Arte Reportage „Durstige Avocados“ (Monoculture. L’avocat, une culture trop gourmande en eau.) von Gordian Arneth in Redaktion von Frederic Ulferts, 2021.
Der Mindestlohn in Portugal beträgt laut EU-2020-Reader des BMAS 635 € im Monat, die nach portugiesischem Recht 14 Mal im Jahr gezahlt werden müssen. Das entspricht bei 12 monatlichen Zahlungen 740 €.
Um auf den portugiesischen Mindestlohn von 635 € zu kommen müssten die Menschen dann 98 Stunden pro Woche arbeiten, das sind 14 Stunden pro Tag.

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Wir Grüne haben uns im Europäischen Parlament für eine Mindestlohnrichtlinie stark gemacht und 2022 wurde diese verabschiedet. Das ist ein konkreter Erfolg des sozialen Europas. Sie schützt Wert und Würde von Arbeit und sie trägt dazu bei, dass viele Millionen Beschäftigte in Europa künftig ein höheres Einkommen haben werden. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, angemessene Mindestlöhne nach klaren Kriterien festzulegen und das Ergreifen wirksamer Maßnahmen nachzuweisen. Wir wollen, dass die Mindestlohnrichtlinie konsequent umgesetzt wird und die EU-Empfehlung, den Mindestlohn an 60 Prozent des Medianlohns zu koppeln, verbindlich gemacht wird. So würde der gesetzliche Mindestlohn in vielen Mitgliedstaaten spürbar steigen und auch in Zukunft einen effektiven Mindestschutz für Beschäftigte bieten. Damit die Mindestlohnrichtlinie in allen Mitgliedstaaten tatsächlich greift, muss ein wirksames Monitoring erfolgen. So wirkt Europa konkret gegen Dumpinglöhne, damit Arbeit sich immer lohnt und eine Absicherung im Rentenalter gewährleistet ist.

Wir sagen der Ausbeutung den Kampf an. Arbeitnehmerin, egal ob Unionsbürger*innen oder Menschen aus Drittstaaten, brauchen umfassenden Schutz vor Diskriminierung und Ausbeutung, wenn sie in einem anderen EU-Land arbeiten. Wir wollen europäische Hebel gegen Scheinselbstständigkeit sowie Lohn und Sozialdumping in diesen Bereichen nutzen. Ein wirksames Mittel können zudem regelmäßig stattfindende Arbeitsinspektionen sein, für die die Mitgliedstaaten das Personal aufstocken sowie Schulungen in europäischer Gesetzgebung und grenzüberschreitenden Angelegenheiten verbessern sollten. Der Schutz der Beschäftigten soll dabei an erster Stelle stehen. Auch eine bessere Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden und der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) ist nötig. Dazu gehören auch passende Angebote zur Beratung und Teilhabe. Das Mandat der ELA sollte auf Drittstaatsangehörigkeit ausgeweitet werden. Wir begrüßen die stärkere Zusammenarbeit zwischen der ELA und den Gewerkschaften. Sie sollte zudem eine stärkere Rolle für gemeinsame koordinierte Inspektionen erhalten.

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