Luftfilteranlagen in den Schulen?!

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Theresia Bauer
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Frage von Steven H. •

Luftfilteranlagen in den Schulen?!

Sehr geehrte Frau Bauer,
ich bin Azubi im 2. Lehrjahr und frag mich wann wir als Schülerinnen und Schüler in den Berufsschulen und in den Schulen allgemein mit Luftfilteranlagen rechnen können?
Ich bedanke mich im voraus schon einmal für ihre Antwort.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Anfrage an Frau Bauer, auf die ich Ihnen gerne stellvertretend antworte.

Die Anschaffung von Raumluftfiltern erfolgt durch die jeweiligen Schulträger. Das Land Baden-Württemberg und der Bund haben ein Förderprogramm für die Schulträger zur Unterstützung der Anschaffung von mobilen Raumluftfiltern in Räumen mit eingeschränkten Lüftungsmöglichkeiten und CO2-Sensoren aufgesetzt. 

Insgesamt stellt das Land 70 Millionen Euro und der Bund 26,1 Millionen Euro für das Förderprogramm zur Verfügung. Zum Jahresende 2021 waren gut 65 Millionen Euro durch Meldungen der Träger bereits belegt. Das Land hat die Anmeldefrist für Mittel aus dem Programm kürzlich bis Mitte März 2022 verlängert, sodass die verbleibenden Finanzmittel aus dem Programm durch die Schulträger weiterhin abgerufen werden können.

In der Förderrichtlinie des Landes werden vier Fördertatbestände unterschieden:

  • Kauf von mobilen Raumluftfiltergeräten für den Einsatz in Räumen der Schulen beziehungsweise Kindertageseinrichtungen mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit für die Nutzung durch Kinder unter zwölf Jahren;
  • Kauf von mobilen Raumluftfiltergeräten für den Einsatz in Räumen der Schule mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit für die Nutzung durch Kinder ab zwölf Jahren;
  • Kauf von marktgängigen CO₂-Sensoren zur Unterstützung des Lüftens;
  • Kauf von mobilen Raumluftfiltergeräten für den Einsatz in Räumen von Kindertageseinrichtungen oder Schulen mit nicht eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit, soweit diese in der Schule von Kindern der Klassen 1 bis 6 genutzt werden.

Die Anschaffung von mobilen Raumluftfilteranlagen für eingeschränkt belüftbare Räume in Schulen mit ausschließlich Schülerinnen und Schülern ab 12 Jahren - wie in den von Ihnen genannten Berufsschulen - wird vom Land mit 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Der Bund beteiligt sich nicht an diesem Fördertatbestand. Somit beläuft sich der Eigenanteil der Träger auf 50% der Anschaffungskosten, die Förderung ist auf 2.500 Euro je Gerät beschränkt.

Mit freundlichen Grüßen,
Lukas Weber (Persönlicher Mitarbeiter von Theresia Bauer)

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