Verteilung digitaler Arbeitsgeräte für Lehrkräfte, wie sollen sich Lehrkräfte mit vermindertem Deputat die Endgeräte teilen?

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Theresia Bauer
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Frage von Michael W. •

Verteilung digitaler Arbeitsgeräte für Lehrkräfte, wie sollen sich Lehrkräfte mit vermindertem Deputat die Endgeräte teilen?

Sehr geehrte Frau Bauer,
zunächst freue ich mich sehr, dass das KM-BW endlich einmal an einen Teil seiner Beamten, denen im Schuldienst, denkt und digitale Arbeitsgeräte zur Verfügung stellen möchte. Schon aus Datenschutzgründen ist mir kein Unternehmen dieser Größenordnung bekannt, das seine Mitarbeiter damit beauftragt, sich privat digitale Endgeräte zu beschaffen und diese auch sicherheitstechnisch immer auf dem aktuellen Stand zu halten. Jedes größere Unternehmen hat dafür eine IT-Abteilung, vermutlich auch das KM-BW selbst.
Nun frage ich mich, wie die Berechnungsgrundlage der benötigten Geräte auf das Vollzeitäquivalent festgesetzt werden konnte und nicht auf Köpfe. Wie sollen sich Lehrkräfte mit vermindertem Deputat die Endgeräte teilen?

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Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Anfrage an Frau Bauer, auf die ich Ihnen gerne stellvertretend antworte.

Bund und Länder haben ein Programm zur Ausstattung der Lehrkräfte mit Endgeräten als Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule beschlossen. Der Bund stellt den Ländern wiederum 500 Millionen Euro zur Verfügung, von denen Baden-Württemberg nach dem Königsteiner Schlüssel rund 65 Millionen Euro erhält. Diese Mittel werden eingesetzt, um Endgeräte für Lehrkräfte zu beschaffen, die im Unterricht, für den Fernunterricht sowie zur Unterrichtsvor- und –nachbereitung verwendet werden können.

Diese Mittel werden an alle Schulträger öffentlicher und privater staatlich anerkannter Ersatzschulen sowohl im Zuständigkeitsbereich des Kultusministeriums als auch der anderen Ressorts (z. B. Sozialministerium) nach einem Schlüssel verteilt. Der gewählte Schlüssel nutzt bei der Berechnung die Anzahl der an einer Schule für die Unterrichtsversorgung notwendigen Vollzeitäquivalente im Verhältnis zu deren Gesamtzahl an allen förderberechtigen Schulen. Insofern werden nicht Mittel für Geräte je Kopf zugewiesen. Grund für diese Festlegung ist die Gleichbehandlung der Schulen. Denn eine Schule mit besonders vielen Teilzeitkräften erhielte sonst im Verhältnis viel mehr Unterstützung als Schulen mit besonders vielen Vollzeitkräften.

Diese Regelung trägt der Gleichbehandlung Rechnung, dennoch ist sie in der Praxis mit Herausforderungen verbunden. Die Schulträger entscheiden selber darüber, welche Geräte zu welchem Preis angeschafft werden und ob über die Fördermittel hinaus weitere Haushaltsmittel eingesetzt werden. Dafür erhebt der Schulträger gemeinsam mit der Schule den schulischen Bedarf. Aus dem Umfang der eingesetzten Mittel und dem Anschaffungspreis ergibt sich die Anzahl der zur Verfügung stehenden schulgebundenen Geräte für den Verleih an Lehrkräfte.

Mit freundlichen Grüßen,

Lukas Weber (Persönlicher Mitarbeiter Theresia Bauer)

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