Frage an Thomas Bareiß bezüglich Recht

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Thomas Bareiß
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Frage von Thorsten W. •

Frage an Thomas Bareiß von Thorsten W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Bareiß,

ich ärgere mich immer wieder über die ausweichenden Antworten der Abgeordneten im Bezug auf die Verschärfung des WaffG. Warum können Sie keine klaren Aussagen treffen, anstatt Fragen zu „überlesen“ oder ihnen mit der Begründung auszuweichen, dass diese angeblich bereits durch ihre Kollegen beantwortet wurden?

Wie mehrere Fragesteller geschrieben haben, kann selbst die Polizei konkrete Fragen nicht beantworten. Auch an das bayerische Innenministerium habe ich mich bereits erfolglos gewandt. Deshalb ist der ständige Hinweis darauf, dass diese Fragen den Vollzug betreffen und man sich an die Länder wenden soll, nicht sehr zielführend! Halten Sie ein Gesetz für praxistauglich, zu dem Niemand konkrete Fragen allgemeingültig beantworten kann?

Die Ausnahmetatbestände sind doch völlig unklar! Wie soll ein Polizist z. B. die Behauptung eines Jugendlichen widerlegen, dass dieser gerade auf dem Weg zu einem „berechtigten Interesse“ ist und das Messer deshalb zugriffsbereit führen darf (Herr Uhl, 08.04.08)?

Natürlich kann nicht jeder Einzelfall per Gesetz geregelt werden. Dies wäre aber auch gar nicht nötig, wenn Sie ein eindeutiges Gesetz mit messbaren Kriterien (z. B. ein ausnahmsloses Führungsverbot für alle Messer ab 8,5 cm Klingenlänge) beschlossen hätte, anstatt aufgrund der falschen Behauptungen des Sachverständigen Tölle ( www.visier.de/1542a.html ) alle Einhand-Taschenmesser zu „Kampfmessern“ zu erklären und hierfür ein generelles Führungsverbot mit frei interpretierbaren Ausnahmen zu beschließen! Halten Sie ein Einhand-Taschenmesser mit 5cm Klinge wirklich für gefährlicher als ein feststehendes Messer mit 12cm Klinge, welches ebenfalls verdeckt (z. B. im Armholster) getragen werden kann?

Und wenn es – wie Sie schreiben – primär um gewaltbereite Jugendliche ging, warum wurde dann keine Altersbeschränkung (z. B. Führungsverbot für alle bzw. bestimmte Messer bis zu einem Alter von 30 Jahren) beschlossen?

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Wachter

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Sehr geehrter Herr Wachter,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Waffenrecht. Ich habe in mehreren Stellungnahmen ausführlich meine Haltung zum neuen Waffenrecht dargestellt. Die Frage einer Altersbeschränkung beim Führen von Messern wurde im Rahmen des Gesetzegebungsverfahrens diskutiert, es wurde jedoch aus alltagspraktischen Gründen nicht umgesetzt, da jungen Menschen in der Berufsausbildung z. B. im Handwerk, Helfer des Roten Kreuzes, ehrenamtliche Bürger in der Brauchtumspflege davon unverhältnismäßig betroffen gewesen wären. Im übrigen verweise ich auf die Antworten und Stellungnahmen des zuständigen Berichterstatters meiner Fraktion Reinhard Grindel MdB auf den Seiten von Abgeordnetenwatch.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Bareiß MdB

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