Frage an Thomas Bareiß bezüglich Gesundheit

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Thomas Bareiß
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Frage von Hans Dieter C. •

Frage an Thomas Bareiß von Hans Dieter C. bezüglich Gesundheit

Mit der Krankenkassenreform wurden 2 Beitragssätze eingeführt :
1. der allgemeine Beitragssatz / mit Krankengeldanspruch
2. der ermäßigte Beitragssatz / ohne Krankengeldanspruch
Als Kompensation der erhöhten Beiträge wurde der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung gesenkt.
Frage : Warum gilt für Renten / Betriebsrenten der allgemeine Beitragssatz ? Bei Betriebsrenten gilt der volle Beitragssatz, keine Beteiligung des Arbeitgebers. Da kein Krankengeldanspruch besteht, wäre zumindest der ermäßigte Beitragssatz logisch. Warum gehen Reformen zunehmend zu Lasten der Rentner ?

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Sehr geehrter Herr Conzelmann,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Ich habe Ihre Anfrage an das Bundesministerium für Gesundheit mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet. Das Ministerium hat zu den Hintergründen dieser Regelung wie folgt Stellung genommen:

Das Beitragsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung beruht auf dem Solidarausgleich zwischen sozial schwächeren und sozial stärkeren Mitgliedern. Mit Rentenbeginn ist ein Versicherter nicht mehr als Arbeitnehmer versichert, sondern als Rentner oder Versorgungsempfänger. Für dieses Versicherungsverhältnis gelten besondere Beitragsbemessungsgrundlagen, die nicht mehr das Arbeitsentgelt, sondern Rente und Versorgungsbezüge (z. B. Betriebsrenten) zur Grundlage haben.

Auf Grund der Tatsache, dass Renterinnen und Rentner keinen Krankengeldanspruch haben, könnte zwar daran gedacht werden, den Beitragssatz für diese Einnahmearten nicht an dem allgemeinen Beitragssatz, sondern an dem "ermäßigten" Beitragssatz, der nach § 243 SGB V für alle Versicherten ohne Krankengeldanspruch gilt, zu orientieren. In diesem Zusammenhang ist aber zu beachten, dass die Beiträge der Rentnerinnen und Rentner für die entstehenden Leistungsaufwendungen nur zu etwa 50 Prozent decken; die restlichen Gesundheitsausgaben werden von der Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung -- also insbesondere von den heutigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern -- getragen.

Um zu verhindern, dass dieser Anteil noch weiter steigt, hat der Gesetzgeber entschieden, dass auch Rentnerinnen und Rentner Beiträge aus Renten und Versorgungsbezügen, die bei typisierender Beachtung dem Arbeitsentgelt der "Aktiven" vergleichbar sind, nach dem allgemeinen Beitragssatz zu zahlen haben.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung im Zuge des so genannten "Konjukturpakets II" (Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland) durch eine Erhöhung des Bundeszuschusses zum 1. Juli 2009 um 0,6 Beitragssatzpunkte abgesenkt werden. Der für die Berechnung de Beiträge aus Versorgungsbezügen maßgebliche Beitragssatz beträgt dann 14,9 Prozent.

Sehr geehrter Herr Conzelmann, in dieser Legislaturperiode wird dieses Thema nicht angepackt. Es bleibt abzuwarten, wie es in der Gesundheitspolitik nach der Bundestagswahl weitergehen wird. Die Union wird ihr Regierungsprogramm am 29. Juni 2009 vorstellen. Lassen Sie mach abschließend anmerken, dass die in dieser Legislaturperiode verabschiedete Gesundheitsreform ein Kompromiss der Großen Koalition war. Die von der Union favorisierte Gesundheitsprämie und die von der SPD vorgeschlagene Einheitsversicherung sind nicht kompatibel. Deshalb habe ich auch gegen diese Reform gestimmt. Nach der Bundestagswahl wird das Thema Gesundheitsversorgung wieder ganz weit oben auf der Agenda stehen. Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung, des medizinischen Fortschritts und dass die Menschen erfreulicherweise immer älter werden, wird die optimale Gesundheitsversorgung aus meiner Sicht ein immer wichtigeres Thema werden.

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