Frage an Thomas Bareiß bezüglich Recht

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Thomas Bareiß
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Frage von Dennis K. •

Frage an Thomas Bareiß von Dennis K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Bareiß,

warum weichen Sie konkreten Fragen zum Führungsverbot der Einhandmesser immer wieder aus? Sind Sie nicht in der Lage, diese zu beantworten?

Sie verweisen die Fragesteller immer wieder auf Ihre bereits gegebenen „Antworten“ oder auf die Antworten anderer Abgeordneter. Ihre einzige Stellungnahme ohne einen solchen Verweis ist Ihre Antwort an Herrn Schaible vom 21.08.08. In dieser geben Sie aber nur die allgemein bekannte Stellungnahme des Innenministeriums zur Verschärfung des WaffG wider!

Können Sie meine folgenden Fragen klar beantworten, ohne auf andere Antworten oder andere Abgeordnete zu verweisen bzw. andere Stellungnahmen zu zitieren oder haben Sie keine eigene Meinung hierzu?

1. Warum gehen Sie davon aus, dass das Führungsverbot der Einhandmesser zu einem Rückgang der Messer-Kriminalität führen wird, obwohl nach dem umfangreichen Messerverbot von 2003 die Kriminalität mit Messern bundesweit sogar erheblich zugenommen hat (vgl. Herr Wellenreuther, 25.02.08)?

2. Werden weitere Messer verboten, wenn die Auswertung der nächsten Kriminalstatistik belegt, dass die Verschärfung des WaffG kein „Erfolg“ war? Oder wird das unlogische Führungsverbot dann wieder aufgehoben?

3. Warum wird Ihrer Meinung nach die öffentliche Sicherheit dadurch erhöht, dass man statt einem einhändig zu öffnenden Taschenmesser ein feststehendes Messer mit 12cm-Klinge verdeckt und zugriffsbereit führt, was weiterhin erlaubt ist?

4. Halten Sie es für verhältnismäßig, dass der gesetzestreue Bürger ganz auf die praktischen Einhandmesser verzichten muss, nur weil ihm weder die Innenministerien der Bundesländer (www.messerforum.net/initiative/pages/anfrage-allgemein-anerkannter-zweck.php) noch die Polizisten (www.copzone.de) sagen können, welcher Tragegrund einen „allgemein anerkannten Zweck“ darstellt?

5. Warum wurde kein eindeutiges Gesetz erlassen, dessen Bedeutung Bürgern und Polizei nicht erst nach mehreren Jahren Rechtsprechung klar ist?

Mit freundlichen Grüßen

Dennis Kreutz

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Sehr geehrter Herr Kreutz,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Waffenrecht. Ich habe in meinen bisherigen Antworten bei Abgeordnetenwatch meine Sichtweise ausführlich dargestellt, insbesondere in der von Ihnen zitierten Antwort. In mir erweckt sich der Eindruck, dass versucht wird, die Kollegen aus der CDU / CSU -- Bundestagsfraktion durch entsprechende Fallkonstellationen gegeneinander auszuspielen. Für den von Ihnen angesprochenen Bereich der Einhandmesser und zu anderen Detailfragen hat sich mein Kollege Reinhard Grindel, der maßgeblich am Gesetz mitgewirkt hat und daher Experte für Detailfragen ist, bereits in diesem Forum geäußert. Des Weiteren hat er festgestellt, dass die Gesetzeslage klar und eindeutig ist, auch wenn versucht wird durch gewisse Fallkonstellationen etwaige Unklarheiten aufzudecken. Dieser Auffassung schließe ich mich an. Sollten dennoch Unklarheiten bestehen werden diese sicherlich von den Innenpolitikern meiner Fraktion aufgegriffen.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Bareiß MdB

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