Frage an Thomas Bareiß bezüglich Recht

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Thomas Bareiß
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Frage von Dennis K. •

Frage an Thomas Bareiß von Dennis K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Bareiß,

vielen Dank für Ihre „Antwort“ vom 18.03.09, in der Sie die konkreten Fragen mal wieder nicht beantwortet haben! Die dafür von Ihnen gegebene Begründung, dass ich durch „Fallkonstellationen“ die Abgeordneten gegeneinander ausspielen möchte, finde ich allerdings etwas merkwürdig! Welche „Fallkonstellation“ war denn in meiner Anfrage vom 05.01.09 enthalten???

Meinten Sie damit meinen Verweis auf die Antwort des Herrn Wellenreuther? Ich wollte lediglich wissen, warum Sie davon ausgehen, dass das Führungsverbot der Einhandmesser zu einem Rückgang der Messer-Kriminalität führen wird, obwohl nach dem umfangreichen Messerverbot von 2003 die Kriminalität mit Messern bundesweit sogar erheblich zugenommen hat (was auch z. B. von dem von Ihnen so geschätzten Herrn Grindel als Begründung für die erneute Gesetzesverschärfung angegeben wurde!).

Ich hoffe, dass Sie bei Ihrer "sonstigen" Arbeit als Abgeordneter nicht auch nur der Meinung von anderen Abgeordneten zustimmen, sondern sich auch eigene Gedanken machen!

Welche Maßnahmen halten Sie denn z. B. zur Verhinderung von Amok-Läufen für angemessen?

Da Sie - wie Herr Grindel der Meinung sind, dass die Verschärfung des WaffG vom 01.04.08 geeignet ist, die Messer-Kriminalität zu bekämpfen, warum wird dann nicht einfach per Gesetz geregelt, dass Schusswaffen nicht mehr ohne "berechtigtes Interess" bzw. einen „allgemein anerkannten Grund“ in der Öffentlichkeit geführt werden dürfen? Dann können die Polizisten dem Amok-Läufer die Waffe auf dem Weg zur Schule abnehmen (genauso, wie sie jetzt Einhandmesser beschlagnahmen dürfen, bevor die Jugendlichen diese für Straftaten benutzen). Das ist doch nach Ihrer „Logik“ die Lösung des Problems, oder?

Oder halten Sie es für sinnvoller, die „bösen Killerspiele“ zu verbieten, die ja – genau wie die Einhand-KAMPF-messer für die steigende Jugendgewalt – gerne als „Sündenbock“ für Amokläufer herhalten müssen?

Mit freundlichen Grüßen

Dennis Kreutz

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Sehr geehrter Herr Kreutz,

zu Ihren Fragen zum Waffenrecht möchte ich Sie an die bereits verfassten Antworten in diesem Forum verweisen.

Zu der Frage nach Verhinderung von Amokläufen nehme ich wie folgt Stellung:

Grundsätzlich rate ich zu einer sachlich geführten Diskussion, auch wenn die tragischen Ereignisse von Winnenden eine hitzige Debatte entfacht haben.

Um unsere Kinder zu schützen, müssen wir die Gewaltprävention umgehend verbessern. Die bereits von der Union gemachten Vorschläge bezüglich eines weiter reichenden Verbotes von Gewaltvideos, die Sperrung einschlägiger Internetseiten und eine neue Initiative für die Erweiterung des Verbots der so genannten Killerspiele, sind gute Ansätze. Wir Erwachsenen müssen im Interesse unserer Kinder ein Auge auf die Medien, die Gewalt verherrlichen, haben.

Beratungen einer eigens eingerichteten Bund-Länder-Arbeitsgruppe und Erörterungen in Betracht kommender Forderungen politischer Entscheidungsträger führten zu dem Ergebnis, dass – unabhängig von den nicht auszublendenden gesellschaftlichen Faktoren des Phänomens Amoklauf – im Waffenrecht insbesondere weiterreichende Möglichkeiten zu Verhinderung des unbefugten Zugriffs auf Schusswaffen noch stärker erschwert werden sollte.

In den aktuellen Beratungen wird derzeit erörtert, die stichprobenartigen Kontrollen von Haushalten, die Waffen besitzen, zu erhöhen und ein zentrales Waffenregister einzuführen. Auch die verpflichtende Anbringung von Sicherungsvorrichtungen am Lauf der Waffe steht zur Debatte.

Auf der Fraktionssitzung der CDU/CSU- Fraktion am Dienstag kommender Woche wird ausführlich über das Waffenrecht diskutiert werden. Auf dieser werden Ihre Kritikpunkte überprüft werden.

Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich nächste Woche von der Bundesregierung dem Bundestag vorgelegt werden. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wird die CDU/CSU-Fraktion alle diesbezüglichen Bedenken prüfen.

Sehr geehrter Herr Kreutz, es geht im Wesentlichen darum einen rechtlichen Rahmen für einen gerechten Interessenausgleich zwischen Sicherheit und sportlichen Aktivitäten zu schaffen. Dabei müssen beide Interessen gegeneinander abgewogen werden. Die Entscheidungen müssen stets verhältnismäßig sein und dürfen insbesondere nicht übertrieben ausfallen. Es geht auf keinen Fall darum, die Ausübung des Schützensports zu erschweren, sondern einen dafür geeigneten Rahmen zu schaffen, der allen möglichen Risiken gerecht wird, ohne dabei die Freiheit sportlicher Aktivitäten unnötig einzuschränken.

Deutschland verfügt bereits über eines der strengsten Waffengesetze in der Welt. Auch die schärfsten waffenrechtlichen Vorschriften können den unbefugten Zugriff auf Schusswaffen nicht verhindern, wenn Waffenbesitzer gegen diese Regelungen fahrlässig oder vorsätzlich verstoßen. Insofern trägt in erster Linie jeder Waffenbesitzer selbst die Verantwortung für die sichere Aufbewahrung seiner Waffe, die in falschen Händen Menschen töten kann.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Bareiß MdB

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