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CDU
• 25.11.2008

(...) Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau kann unterstützend eingreifen. Opel ist nicht wegen eines falschen Geschäftsmodells, mangelnder Innovation oder verfehlter Produktpolitik in diese Lage gekommen, sondern wegen einer gefährdeten Forderung an die Muttergesellschaft General Motors. Das Problem liegt in der familiären Verflechtung zu General Motors. (...)

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CDU
• 18.12.2008

(...) Ich habe in mehreren Stellungnahmen ausführlich meine Haltung zum neuen Waffenrecht dargestellt. Die Frage einer Altersbeschränkung beim Führen von Messern wurde im Rahmen des Gesetzegebungsverfahrens diskutiert, es wurde jedoch aus alltagspraktischen Gründen nicht umgesetzt, da jungen Menschen in der Berufsausbildung z. B. (...)

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CDU
• 04.11.2008

(...) Derzeit ist davon auszugehen, dass zumindest die Entschädigungssummen gerettet werden. Wir sollten nun die weiteren Verhandlungen und durchaus die weiteren Bemühungen der isländischen Regierung, die Kaupthing-Bank vor der Insolvenz zu bewahren, abwarten. (...)

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CDU
• 15.10.2008

(...) Als Folge tragen die afghanischen Sicherheitskräfte mittlerweile in großem Maße selbst zur Herstellung der Sicherheit in ihrem Land bei und beteiligen sich an gemeinsamen Operationen mit ISAF und OEF, um diesen zunehmend ein "afghanisches Gesicht" zu geben. Zudem setzt sich die Bundesregierung als Mitinitiator der Europäischen Polizeimission EUPOL dafür ein, dass der Aufbau der nationalen Polizei in Afghanistan weiter voranschreitet. Die dafür vorgesehenen Mittel hat die Bundesregierung von 12 Mio. (...)

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CDU
• 14.11.2008

(...) Bei der parlamentarischen Beratung haben sich alle Beteiligten um eine verhältnismäßige Ausgestaltung der Verbotsnorm bemüht, damit das Führungsverbot primär gewaltbereite Jugendliche und Heranwachsende in Ballungsgebieten trifft und nicht Handwerker, Wanderer und Hobbywinzer beeinträchtigt, die ein Messer als nützliches Werkzeug mit sich führen. Soweit in der Praxis Abgrenzungsfragen geklärt und weitere Fallgruppen für das berechtigte Führen bestimmter Messer gebildet werden sollten, ist dies für den Vollzug des Waffenrechts den zuständigen Ländern zu überlassen. Da bekanntlich nicht jeder Einzelfall geregelt werden kann und schon kleine Abweichungen des Sachverhaltes zu anderen rechtlichen Würdigungen führen können, wären detaillierte Vorgaben und Ausführungen aus hiesiger Sicht auch eher irreführend als hilfreich. (...)

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