Frage an Thomas de Maizière bezüglich Recht

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Thomas de Maizière
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Frage an Thomas de Maizière von Dominik W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr de Maizière,

in der Diskussion um die Weitergabe von Bankdaten an die Vereinigten Staaten stellt sich mir die Frage warum sollten wir den Amerikanern die Daten geben? Welchen Vorteil haben wir dadurch oder was bekommen wir im Gegenzug?

Mit freundlichen Grüßen,
Dominik Wegner

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wegner,

Zwischen DEU und den USA findet im Rahmen der Terrorismusbekämpfung seit je her eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit statt. Im Rahmen des Erkenntnisaustauschs übermitteln die USA u. a. auch Finanzdaten an DEU, wenn ein DEU-Bezug gegeben ist. DEU hat von USA zahlreiche Erkenntnisse erhalten, die sich als hilfreich für die Aufdeckung von Netzwerkstrukturen und Finanzierungsaktivitäten im Bereich des internationalen Terrorismus darstellten.

Wie ein unabhängiger Richter in seinem Gutachten (Stand Januar 2010) umfänglich ausgeführt hat, trägt der Austausch von Finanzdaten zwischen den USA und Europäischer Union auch zur Sicherheit in der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten bei.

Das sog. SWIFT-Interimsabkommen sieht in seinem Art. 7 vor, dass die USA Finanzdaten mit Bezug zur EU dem jeweiligen Mitgliedstaat von sich aus zur Verfügung stellen. Darüber hinaus kann gemäß Art. 8 des Abkommens ein Mitgliedstaat der EU die USA um Finanzdaten ersuchen. Zudem enthält es wesentliche Regelungen, die den Datenschutz in den USA gegenüber dem vertragslosen Zustand stärken.

Der Abkommenstext kann im Internet unter http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/09/st16/st16110.en09.pdf heruntergeladen werden.

Das Europäische Parlament hat am 11. Februar beschlossen, dem Interimsabkommen nicht zuzustimmen. Damit kann es nicht abgeschlossen werden. Ob es zu neuen Vertragsverhandlungen zwischen der EU und den USA kommen wird, ist derzeit noch nicht sicher.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Maja Müller-Menzel