Frage an Thomas Feist bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Portrait von Thomas Feist
Thomas Feist
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Thomas Feist zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Werner W. •

Frage an Thomas Feist von Werner W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter herr feist,

obwohl parteipolitisch nicht auf Ihrer Linie habe ich Sie als einen sehr engagierten Abgeordneten erlebt und danke Ihnen für Ihre Arbeit die sich sicher nicht in 8 Sunden täglich absolvieren läßt.

Nun zu meiner Frage:

Wie stehen Sie zur Neuordnung der GO des Deutschen Bundestages und der damit verbundenen Beschenidung des Rederechts Abgeordneter? Ihnen ist sicher bekannt dass der Abgeordnete und seine rechte ausdrücklich in der Verfassung genannt sind, die Fraktionen hingegen nicht.

ich freue mich darauf von Ihnen zu hören und verbleiebe

Mit freundlichem Gruss ais Leipzig-Grünau

Ihr Werner Willeke

Portrait von Thomas Feist
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Willeke,

gern beantworte ich Ihre Frage zur Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages.

Der Bundestag, die Versammlung frei gewählter Abgeordneter Deutschlands, gibt sich selbst eine Geschäftsordnung, um das Zusammenwirken auch über die Parteigrenzen hinweg zu gestalten und einen Ordnungsrahmen, der die Arbeit eines großen Parlamentes erst möglich macht, zu geben. Die Geschäftsordnung regelt u.a. Streitfragen. Sie sieht praktische Regeln für eine verbindliche und gleichberechtigte Zusammenarbeit aller Abgeordneten, wie vom Grundgesetzt gefordert, vor.

Im April diesen Jahres kam es in Zusammenhang mit unterschiedlichen Meinungen von Abgeordneten zum erweiterten Rederecht im Parlament zu medienmäßig verstärkten Unterstellungen und Spekulationen, über die Änderung der Geschäftsordnung grundgesetzliche Rechte von Abgeordneten zu beschränken. Das war jedoch nicht der Fall. Unsere Geschäftsordnung steht nicht zur Disposition. Wo es notwendig sein sollte, wird sie geändert, ergänzt oder erweitert. Dies jedoch selbstverständlich erst nachdem es qualifizierte Mehrheiten dafür im Bundestag gibt. Dem geht immer ein ausführlicher Diskussions- und Beratungsprozess voraus.

Ich selbst bekenne mich ausdrücklich zum freien Rederecht, auch in Verantwortung gegenüber meinen Wählerinnen und Wählern in Leipzig und der deutschen Demokratie.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Thomas Feist