Wie erklären Sie die Kürzung bei der Kindergrundsicherung trotz Kinderarmutszielen?
Sehr geehrter Herr Hering
Der Koalitionsvertrag nennt die Bekämpfung von Kinderarmut als Priorität. Trotzdem wurde bei der Kindergrundsicherung gekürzt. Wie steht Ihre Fraktion zu diesem Widerspruch?

Sehr geehrter Herr B.
Danke für Ihre Anfrage. Da weder dem Koalitionsvertrag in Hessen noch jetzt beim Bund in den Abschnitten zum Thema Familie aktuelle Leistungskürzungen für Kinder zu entnehmen sind, kann ich die Anfrage nicht genau einordnen. Was aktuell den neuen Koalitionsvertrag auf Bundesebene betrifft, sieht er die Bekämpfung von Kinderarmut weiterhin als wichtige Priorität. Eine tatsächliche Kürzung bei der Kindergrundsicherung ist nicht erkennbar – zumal es die Kindergrundsicherung als losgelöstes Leistungssystem in dieser Form nicht gibt.
Kindergrundsicherung sollte vornehmlich die Beantragung von Leistungen, die über das Kindergeld hinaus gehen, vereinfachen und verbessern.
In diesem Sinne ist geplant, bestehende Leistungen wie Kindergeld, Kinderzuschlag oder auch Ansprüche aus dem Bereich Bildung und Teilhabe künftig besser zu bündeln und einfacher zugänglich zu machen. Ziel ist eine effektivere Unterstützung für Familien, nicht deren Kürzung.
Freundliche Grüße Thomas Hering