Frage an Thomas Isenberg bezüglich Soziale Sicherung

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Frage von Renker O. •

Frage an Thomas Isenberg von Renker O. bezüglich Soziale Sicherung

Werter Herr Is

Nach langem Ärger und ewigen Absagen, wenden wir uns nun an Euch, in der Hoffnung, Rat von Euch zu bekommen.
Mein Partner und ich kennen uns seit knapp einem Jahr und haben nun beschlossen zusammen zu ziehen, denn zwei Wohnungen in total verschiedenen Richtungen (Mitte und Spandau) zu unterhalten, ist eine zuviel. Beide würden wir gerne in den Ortsteilen Marzahn, Hellersdorf oder Hohenschönhausen ziehen. Obwohl es hier in Berlin einen ungehörigen Leerstand an Wohnungen gibt, ist es uns leider nicht vergönnt nur eine dieser Wohnungen zu bekommen. Wir sind beide Hartz IV-Empfänger, was eigentlich nicht das Problem ist, denn laut Gesetz dürfen wir nur die Mindestmiete von 444,- Euro nicht überschreiten. In der Zwischenzeit haben wir uns auch schon einige Wohnungen (Marzahn und Hellersdorf) angeschaut, die zwar vom malermäßigen Zustand sehr schlecht waren, für uns aber kein Problem darstellten.
Man nahm unsere Personalien auf, immer recht freundlich und zuvorkommend, aber dann, als es um die nette Schufaauskunft ging, wurde ganz schnell abgewunken. Beide Parteien stehen in der Schufa, was wir auch immer zugegeben haben. Wichtig für den Vermieter sollte doch sein, dass keiner von uns beiden Mietschuldner ist. Und das sollte doch wohl eigentlich reichen, zumal wir das ja auch schwarz auf weiß belegen können. Alles andere führt doch wohl in die Privatsphäre und geht niemanden etwas an. Schließlich fragen wir ja auch nicht den Vermieter, ob er in der Schufa steht und was er eventuell an Schulden hat.
Nun haben wir uns ja auch ein wenig kundig gemacht uns herausgefunden, dass es vom Gesetz her gar nicht rechtens ist, dass sich Wohnungsbaugesellschaften und wie sie sich sonst noch nennen, Auskunft einholen dürfen.
Nun kommt noch hinzu, dass uns irgendwo die Zeit wegläuft, da man ja ein Vierteljahr Kündigungsfrist einhalten muss und diese Zeit zum 31.10.06 bei meinem Partner abläuft, da seine Wohnungsbaugesellschaft eine Kündigung unter Vorbehalt nich

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SPD

Sehr geehrter Herr Renker:

Haben Sie recht herzlichen Dank für Ihren Hinweis bzw. Ihre Frage. In der Tat ist es so, dass etliche Vermieter bzw. Wohnungsbaugesellschaften eine Schufa-Auskunft verlangen, obwohl diese m.E. ohnehin aufgrund eines extrem fragwürdigen Verfahrens und völlig verbraucherfeindlichen, intransparenten Geschäftspraxis angefertigt/erstellt wird. Ich bin der Meinung: polizeiliches Führungszeugnis, ggf. Informationen zur Mietzahlungstreue bzw. Einkommensnachweis sowie notfalls auch geringe Mietkaution sollten bei weiten reichen.
Als Ihr Abgeordneter werde ich mit den relevanten Wohnungsbaugesellschaften in Berlin unter Beteiligung der Mieterschutzverbände einen Dialog zu diesem Thema einleiten und notwendige Reglungspunkte dem parlamentarischen Beratungsprozess zuführen.

Sofern Sie heute schon bezüglich Ihres individuellen Falls persönlichen Hilfe/Rechtsberatungsbedarf haben, empfehle ich Ihnen, sich beispielsweise mit ihrer örtlichen Mieterberatung persönlich in Verbindung zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Isenberg