Herr Kuschaty, Wie kann es sein, das nach dem Tod des Ehepartner ein Eigenheim jetzt durch das Soz-Amt als unangemessen angesehen werden darf, bei der Antragstellung zur Unterstützung im Alter

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Thomas Kutschaty
SPD
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Frage von Hildegard W. •

Herr Kuschaty, Wie kann es sein, das nach dem Tod des Ehepartner ein Eigenheim jetzt durch das Soz-Amt als unangemessen angesehen werden darf, bei der Antragstellung zur Unterstützung im Alter

Nach dem Tod meines Vaters reicht die Rente meiner 70-Jährigen Mutter nicht mehr voll aus um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Der Gang zu Sozialamt um Grundsicherung im Alter zu beantragen stand an. Meiner Mutter wir nun zum Nachteil gereicht, dass sie nun in einem Eigenheim (Erbpacht) wohnt, welches nach dem Tod meines Vaters (jetzt logischer Weise) für sie alleine 20qm zu groß und somit also nicht mehr „angemessen“ gilt. Somit erhält meine Mutter keine monatliche Leistung, sondern nur ein Darlehn. Das Amt lässt sich ins Grundbuch des Hauses eintragen und sichert sich somit dem Zugriff. Sollte meine Mutter versterben,muss ich entweder das Darlehn an das Amt zahlen oder das Haus verkaufen.

Herr Heil z.B spricht vom Respekt für Lebensleistung. Das Haus wurde hart erarbeitet. Wo ist hier der Respekt ? Was gedenkt die SPD zu tun um sowas zu ändern und Menschen zu Helfen. Hilft das Bürgergeld. Wie kann man sowas älteren Menschen zumuten? Wie kann ein Todesfall nun zum Nachteil werden

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau W.

 

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 3. Februar 2022, mit der Sie mir Ihre Erfahrungen im Zusammenhang mit dem örtlichen Sozialamt Ihres Wohnortes schildern. Sie beschreiben sehr eindrücklich, welche finanziellen Konsequenzen nunmehr auf Ihre Mutter und Sie persönlich nach dem Tod Ihres Vaters im Zusammenhang mit der Klärung sozialrechtlicher Fragen zukommen.

 

Die überdurchschnittliche Zunahme der Altersarmut in NRW zeigt, dass es dringenden politischen Handlungsbedarf gibt und gezielter staatlicher Maßnahmen bedarf, um für die Menschen gute Lösungen zu finden. Die SPD hat bereits in der vergangenen Legislaturperiode erfolgreich dazu beigetragen, dass die Grundrente eingeführt wurde. Die Koalition auf Bundesebene hat vereinbart, die gesetzliche Rente zu stärken und das Mindestrentenniveau von 48 Prozent dauerhaft zu sichern. In dieser Legislaturperiode steigt der Beitragssatz nicht über 20 Prozent. Es wird keine Rentenkürzungen und keine Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters geben. Anstelle der bisherigen Grund-sicherung (Hartz IV) werden wir ein Bürgergeld einführen. Das Bürgergeld soll die Würde des und der Einzelnen achten und zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen. Mit Altersarmut finden wir uns nicht ab.

Wir werden alles in unseren Möglichkeiten stehende tun, damit alle Menschen auf ein Leben im Alter in Würde vertrauen können und nicht auf Almosen angewiesen sind. Dafür arbeiten wir Tag für Tag.

 

Ich bin froh, wenn wir als SPD-Fraktion solche Hinweise, wie die Ihren bekommen. Wenn ich noch etwas für Sie unterstützend tun kann, melden Sie sich bitte bei mir.

 

Mit freundlichem Gruß

 

Thomas Kutschaty

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