Frage an Thomas Mainusch bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Thomas Mainusch
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Frage von Matthias H. •

Frage an Thomas Mainusch von Matthias H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Wie stehen Sie zur Forderung nach der Begrenzung von Ausnahmen in Arbeitsrecht für Kirchen und andere Religionsgemeinschaften auf den im engsten Sinne verkündigungsnahen Bereich?

Und finden Sie das Anders- und Nichtgläubige, welche kirchliche Einrichtungen ebenfalls mit ihren Steuern mitfinanzieren, in dem derzeitigen System gerecht behandelt werden?

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FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr H.,
Vielen Dank für Ihre Fragen. Ich hoffe, dass ich Sie richtig verstanden habe, falls Ihnen meine Antworten nicht detailiert genug sind, können Sie gerne noch einmal auf mich zukommen.

Wie stehen Sie zur Forderung nach der Begrenzung von Ausnahmen in Arbeitsrecht für Kirchen und andere Religionsgemeinschaften auf den im engsten Sinne verkündigungsnahen Bereich?

Generell halte ich von solch einer Begrenzung nichts, die Kirchen sollten als Arbeitgeber das Recht haben das Personal so auszuwählen, wie es ihren gewünschten Anforderungen, Philosophien und anderen spezifichen Gründen entspricht. Dies sollte meiner Meinung nach aber auch für jeden anderen Arbeitgeber gelten, von einer "Gleichmacherei" halte ich nicht viel. Oft werden solche Entscheidungen als "Diskriminierung" gesehen, ich sehe es als unternehmerische Freiheit, die, auch wenn es manchmal Aussenstehenden nicht nachvollziehbar ist, man zu respektieren hat.
Ausnahmen sollte es jedoch geben, wenn klar erkennbar ist, das "religiöse Verkünder" die Religion dazu nutzen um Politik gegen den Staat machen, von ausländischen Kräften eingesetzt wurden und staatsfremde Ziele durchzusetzen oder gar um religiöse Menschen gegen die Gesellschaft aufzuhetzen. Hier muss e seine Regelung geben, solche Leute am predigen zu hindern.

Und finden Sie das Anders- und Nichtgläubige, welche kirchliche Einrichtungen ebenfalls mit ihren Steuern mitfinanzieren, in dem derzeitigen System gerecht behandelt werden?

Ganz einfach gesprochen, ja es ist gerecht denn wir finanzieren mit unseren Steuern auch nichtkirliche Einrichtungen mit, die wir als Einzelperson unter Umständen nicht nutzen. Bei den christlichen Kirchen liegen aber noch andere Punkte vor, die solch eine Finanzierung Aller gerechtfertigen. Wir sind ein säkularer Staat christlicher Prägung und kein laizistischer Staat, somit ist die logische Verbindung zu den christlichen Kirchen gegeben. Die Kirche hatte, im Laufe der Jahrhunderte, ein immens großes Vermögen angehäuft, vieles davon wurde im Rahmen der Säkularisierung enteignet, dadurch ergab sich die Gesetzeslage, so wie wir sie heute noch haben. Auch haben die beiden großen christlichen Kirchen eine gesellschaftliche Funktion, die trotz aller Skandale, wahr genommen werden kann und sollte. Die Kirchen haben ja nicht nur eine religöse Komponente, sie sollen auch sozial engagiert sein. Ob dies auch immer richtig umgesetzt wird, darf in Frage gestellt werden, vielleicht muss man auch die Kirchenoberen auf diese Tatsache vermehrt hinweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Mainusch