Frage an Thomas Oppermann bezüglich Recht

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Thomas Oppermann
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Frage von Richard R. •

Frage an Thomas Oppermann von Richard R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Oppermann,

in der Welt vom 17.02.19 (News unter Deutschland Migration) war zu lesen, dass jeder dritte Abgeschobene wieder nach Deutschland einreist. Lt. Sicherheitskreisen in BaWü reisen zwischen einem Drittel und der Hälfte wieder ein. Dies ergebe sich aus den Erfahrungs und Schätzwerten in den Ausländerbehörden.
Frage an die Politik: Ist das richtig ? Warum gibt es keine Statistik hierzu?
Milos Zeman, tschechischer Präsident, sagte in 2015: "Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepass, dann haben Sie das Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert."
Illegale Einwanderer werden zu "Flüchtlingen" oder "Schutzsuchende" umbenannt. Asylbewerber sind im Rahmen des Verfahrens zu keinerlei Mitwirkung verpflichtet. Falsche Angaben zum Alter, zum Asylgrund, Mehrfachidentitäten, in D begangene Strafttaten. Urlaub im Land, in dem man verfolgt wird, ist folgenlos usw. So langsam glaube ich, wir leben in einer Bananenrepublik. Spinnen wir ?
Der Steuerzahler zahlt ja alles.
Ich werde bei den nächsten Wahlen umdenken. Auch mein Verein denkt geschlossen so.
Bitte um Stellungnahme.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
R. R.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr R.,

zum Thema Wiedereinreisen nach Abschiebung hat die Bundesregierung in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage folgende Zahlen genannt:

Im Gesamtjahr 2017 wurden insgesamt 1 563 unerlaubt eingereiste Personen festgestellt, bei denen eine Ausschreibung zur Wiedereinreisesperre vorlag (BT-Drucksache 19/1110, Frage 13). Dies sind etwas mehr als 100 Personen im Monat. Im selben Jahr wurden 23.966 Menschen abgeschoben.
Ihre Behauptung, dass Asylbewerber zu keinerlei Mitwirkung im Asylverfahren verpflichtet sind, ist falsch. § 15 AsylG macht hier klare Vorschriften, bei Nichtmitwirkung drohen verschiedene Sanktionen. Bei fehlender Mitwirkung (z.B. bei der Beschaffung eines Identitätspapiers) wird vermutet, dass der Ausländer sein Asylverfahren nicht betreibt (§ 33 AsylG). Das Asylverfahren wird dann eingestellt.

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden für bestimmte Personengruppen eingeschränkt, wenn der Leistungsberechtigte erforderliche Unterlagen zu seiner Identitätsklärung nicht vorlegt, aushändigt oder überlässt (§ 1a Absatz 5 Nummer 2 AsylbLG) oder Angaben über seine Identität oder Staatsangehörigkeit verweigert (§ 1a Absatz 5 Nummer 4 AsylbLG) oder sonst wie die Mitwirkung verweigert.

Darüber hinaus haben wir vor kurzem eine Mitwirkungspflicht auch im Widerrufs- und Rücknahmeverfahren eingeführt (siehe §§ 73 ff. AsylG, BT-Drucksache 19/4456).

Auch in einem weiteren Punkt muss ich Ihnen widersprechen:
Für in Deutschland begangene Straftaten werden Ausländer genau wie Deutsche vor dem Strafrichter zur Rechenschaft gezogen. Je nach Schwere der Tat hat dies Auswirkungen auf die Anerkennung als Schutzsuchender bzw. auf die Aberkennung des Schutzstatus (§§ 53 ff. AufenthG).

Ich stimme Ihnen zu, dass wir dringend ein Gesamtkonzept für eine humanitäre, realistische Flüchtlingspolitik brauchen. Migration muss kontrolliert und gesteuert werden.

Folgendes ist jetzt zu tun:
1. Fluchtursachen in den Heimatländern der Flüchtlinge bekämpfen (Marshallplan für Afrika).
2. Die Außengrenzen der EU effektiv sichern.
3. Kontingente für eine geordnete Aufnahme von schutzbedürftigen Flüchtlingen einführen.
4. Flüchtlinge mit Bleiberecht schneller integrieren und Abgelehnte konsequenter zurückführen.
5. Staatlich kontrollierte Einwanderung durch ein modernes Einwanderungsgesetz ermöglichen. Ein Gesetzentwurf ist bereits auf den Weg gebracht worden.
6. Die Einwanderungsgesellschaft auf Basis von Werten (Männer und Frauen sind gleichberechtigt) leben.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann