Frage an Thomas Oppermann bezüglich Recht

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Thomas Oppermann
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Frage von Christian M. •

Frage an Thomas Oppermann von Christian M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Oppermann,

zu keinem Zweck sollte irgendein Mensch in therapeutische Medizinprodukte, sogenannte Organe und Gewebe, mit Knochensägen und Skalpellen verarbeitet werden dürfen.
Dies weder bei einem toten Körper, und undenkbar bei einem lebenden Körper, der per Definition, vorgenommen von anderen Menschen, als tot betrachtet werden darf, obwohl er noch lebt. So ist es möglich einen lebenden Menschen als tot zu bezeichnen und durch genannte Verarbeitung aus dem Leben zu entfernen. Die "Vermarktung" der noch lebenden Einzelteile eines Menschen im Wirtschaftskreislauf erscheint selbstverständlich für Teile der Gesellschaft bzw. einzelne Menschen.

Sie machen sich für die Explantation von per Definition toten Menschen stark und nennen es Organspende und Widerpruchslösung. Jedermann kann sich in ein Organspenderegister eintragen lassen oder eine entsprechende Willenserklärung - für sich alleine - abgeben. Niemand darf nach meiner festen Überzeugung jemand anderen für diese blutigste und menschenunwürdigste "Prozedur" bestimmen.

Nun soll per Gesetz, beschlossen von Volksvertretern (Politikern), jeder Bürger quasi mit Geburt als Organspender bzw. Ersatzteillager gelten, dessen schlußendliche Bestimmung es ist, wie beschrieben "verarbeitet" zu werden. Niemand kann im bewußtlosen Zustand "Nein" sagen. Keine vorab und wo auch immer abgegebene Willenserklärung "Nein" gibt die Garantie, auch im Entscheidungsfall auf dem Explantationstisch Berücksichtigung zu erfahren, weil per Gesetz generell und automatisch ein "Ja" gilt, bis zum Beweis des Gegenteils. Umso weniger wirkt ein "Nein", je mehr Geld zu verdienen ist, dies lehrt bereits die allgemeine Lebenserfahrung.

Glauben Sie als Politiker, diese Ermächtigung über andere Menschen zu haben bzw. ausüben zu dürfen, nicht nur in rechtlicher sondern auch in moralischer Hinsicht?

Der Hintergrund dieser Frage ist die anstehende Europawahl.

Für eine Antwort darf ich mich im Voraus bedanken.

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SPD

Sehr geehrter Herr M.,

die Einwilligungslösung war ein behutsamer Ansatz, der sich jedoch nicht bewährt hat. Spanien hat vorgemacht, wie es besser funktioniert: Dort ist jeder, der nicht widerspricht, Organspender. Mit Erfolg: dort werden wesentlich mehr dringend benötigte Organe gespendet und transplantiert als in Deutschland. So werden viele Menschenleben gerettet!

Die Widerspruchslösung ist unter allen Möglichkeiten die klarste und am wenigsten bürokratische. Ich halte sie auch aus moralischer Sicht für geboten: Zwar ist es verständlich, dass viele Menschen Gedanken an den Tod verdrängten. Aber in einem gemeinsamen FAZ-Gastbeitrag mit Norbert Blüm und Detlev Ganten haben wir argumentiert: Das Recht auf Leben, die Bitte um Hilfe, ist bei sorgfältiger Abwägung stärker zu gewichten als das Recht auf Schweigen. Eine persönliche Entscheidung kann daher in einer so wichtigen Frage erwartet werden.

Wir haben in dem Beitrag auch an die Schutzpflicht des Staates für Leben und Gesundheit der Patienten erinnert, die auf der Warteliste der Deutschen Stiftung Organtransplantation stehen und auf die Transplantation einer Niere, einer Leber oder eines Herzens warten.

Sie finden den Artikel hier: https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/warum-die-widerspruchsloesung-bei-der-organspende-gut-ist-16037520.html

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann