Frage an Thomas Oppermann bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Thomas Oppermann
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Frage an Thomas Oppermann von Ralf Lothar O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Oppermann,

wie sehen Sie eigentlich die Rolle des parlamentarischen Kontrollgremiums und speziell ihre Rolle als Vorsitzender dieses Gremiums im Verhältnis zu den Geheimdiensten?

Es fällt immer wieder auf, daß Sie sich bei bekanntgewordenen Verfehlungen der Geheimdienste eher schützend vor diese stellen, anstatt darauf zu drängen, die Kontrollmechanismen wirksamer zu gestalten. So auch in der aktuellen BND-Affäre. Ihrem Argument, das könnte so heute nicht mehr geschehen, kann ich nicht folgen. Schließlich sind die Verfehlungen erst jetzt bekannt geworden, obwohl H. Uhrlau bescheid wußte, und die PGK wirkt dabei zahn- und hilflos.

Aber vielleicht kommt das nur falsch ´rüber?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Oldehoff,

auf Grund der geänderten Organisationsvorschriften können heute Online-Durchsuchungen durch den BND nur vom Präsidenten angeordnet werden. Deshalb wird sich der Fall in Afghanistan, wo die Online-Durchsuchung eines Ministers von einem Sachgebietsleiter angeordnet werden konnte, wohl so nicht wiederholen können.

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Deutschland einen rechtsstaatlich korrekt arbeitenden Auslands-Nachrichtendienst braucht, um sich durch frühzeitige Informationen wirksam vor Terroranschlägen schützen zu können.

Für eine wirksame Kontrolle der Geheimdienste habe ich die nachfolgenden Vorschläge gemacht:
1. Statt - wie von der Union derzeit vorgeschlagen - einen Ständigen Sachverständigen neben dem PKGr (Parlamentarisches Kontrollgremium) zu installieren, sollte in der Bundestagsverwaltung ein "Arbeitsstab PKGr" mit hochqualifizierten, ausschließlich dafür zuständigen Mitarbeitern eingerichtet werden, damit die Abgeordneten des Kontrollgremiums kontinuierlich bei der Sacharbeit unterstützt werden können. Durch einen solchen Unterbau würde das Parlament seine Eigeninformationsrechte effektiver wahrnehmen können, ohne dabei seine Kontrollfunktion - wie bei einem dauerhaft externen Sachverständigen - aus den Händen zu geben.
2. Dieser "PKGr-Arbeitsstab" sollte nicht nur bei der Aufklärung aktueller Geschehnisse unterstützen, sondern auch einen vom Kontrollgremium vorzugebenden "Jahres-Prüfplan" bearbeiten. Damit würde erstmals eine sytematisch-themenorientierte Kontrolle möglich.
3. Wie bisher sollte es möglich sein, in besonderen Einzelfällen einen externen Sachverständigen als Sondergutachter einzusetzen.
4. Zu unterbinden wäre der Vorschlag, jedem Abgeordneten einen Fraktionsmitarbeiter zur Seite zu stellen, der ebenfalls Zugang zu den Geheimakten hätte. Ansonsten dürfte dadurch die schon jetzt manchmal etwas zurückhaltende Auskunftsfreudigkeit der Bundesregierung unter Hinweis auf die dadurch größer werdenden Indiskretionsgefahren eher ab- als zunehmen.
5. Die Rechte des Kontrollgremiums zur Aktenausgabe, zum Zutritt in alle Diensträume und zur Anhörung (beispielsweise auch bei nicht den Nachrichtendiensten angehörigen Personen) sollten gestärkt werden.
6. Im Sinne eines Frühwarnsystems sollten sich Mitarbeiter von Nachrichtendiensten bei vermuteten Missständen vertrauensvoll direkt an das Gremium wenden dürfen - ohne allerdings dabei die Autorität der Dienste zu untergraben.
7. Wichtig wäre schließlich, dass das Kontrollgremium Teile seiner Bewertungen und Berichte besser veröffentlichen kann, um insgesamt die Transparenz zu erhöhen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann