BMI und BMF arbeiten derzeit intensiv an der Umsetzung. Ich hoffe, dass es zeitnah einen gemeinsamen Vorschlag der beiden zuständigen Ministerien als Basis für eine schnelle Umsetzung geben wird. Das zumindest ist das Ziel der Union.
Das Grundgesetz unterscheidet zwischen der Vergesellschaftung nach Artikel 15 und der Enteignung einzelner Grundstücke nach Artikel 14. Letztere bleibt etwa für den Straßenbau möglich, allerdings nur zum Wohl der Allgemeinheit, auf gesetzlicher Grundlage und gegen Entschädigung.
Im Falle der "Omas gegen rechts" obliegt dies dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das auch das Programm "Demokratie leben!" neu geordnet hat und verantwortet.