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Werden Sie sich auf Bundes- und EU-Ebene gegen die Einführung einer anlasslosen Chatkontrolle einsetzen und sich für den Schutz Ende-zu-Ende-verschlüsselter Kommunikation einsetzen?

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Thorsten Glauber
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Frage von Steven H. •

Werden Sie sich auf Bundes- und EU-Ebene gegen die Einführung einer anlasslosen Chatkontrolle einsetzen und sich für den Schutz Ende-zu-Ende-verschlüsselter Kommunikation einsetzen?

Sehr geehrter Abgeordneter,

als Bürger Ihres Wahlkreises verfolge ich die Diskussion um die sogenannte „Chatkontrolle“ mit großer Sorge. Ich halte das Recht auf vertrauliche und private Kommunikation für einen grundlegenden Bestandteil eines freiheitlichen Rechtsstaats.

Zahlreiche Datenschutzbehörden, IT-Sicherheits- und Kryptographie-Expertinnen und -Experten sowie Bürgerrechtsorganisationen warnen davor, dass anlasslose Scans privater Kommunikation die Privatsphäre und die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gefährden könnten.

Deshalb möchte ich Sie bitten, sich gegen Maßnahmen einzusetzen, die zu einer anlasslosen Überwachung privater Kommunikation führen. Falls Sie eine andere Position vertreten, würde ich mich über eine kurze Begründung freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Ein besorgter Bürger Ihres Wahlkreises

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Antwort von FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr H.,

die EU-Kommission will Betreiber von Messengerdiensten dazu  verpflichten, auf behördliche Anordnung sämtliche Kommunikation wie Textnachrichten, Bilder, Videos, Sprachnachrichten und Links auf kinderpornografische Inhalte zu durchsuchen. Für die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion stellt der Vorschlag einen massiven Eingriff in die Grundrechte dar. Mittels Dringlichkeitsantrag geht sie nun dagegen vor. Wir lehnen das anlasslose Durchleuchten von Messengerdiensten entschieden ab. Gegen diesen Angriff auf die Bürgerrechte setzen wir uns zur Wehr. Das Briefgeheimnis muss auch im digitalen Raum gelten.

Auch vertrauliche Kommunikation von Berufsgeheimnisträgern wie Rechtsanwälten, Ärzten oder Journalisten würde der Überwachung durch Dritte unterliegen. Betroffene würden dadurch von einer Nutzung bislang sicherer Messengerdienste abgeschreckt und folglich in ihrer Kommunikationsfreiheit eingeschränkt. Hinzu kommt, dass die Technologien zur Massenüberwachung fehleranfällig sind und unbescholtene Nutzer somit unter falschen Verdacht geraten könnten. Zudem ruft die Durchbrechung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung Sicherheitsrisiken hervor. Von der technischen Möglichkeit des Auslesens von Inhalten auf dem Endgerät sollte allenfalls sehr eingeschränkt Gebrauch gemacht werden. Im Gesetzgebungsverfahren hat das EU-Parlament bereits im November 2023 nachgebessert und die anlasslose Überwachung abgelehnt. Die EU-Mitgliedstaaten konnten sich bislang aber nicht auf eine gemeinsame Position verständigen. Zwar lehnt die Bundesregierung eine Chatkontrolle ab, die amtierende EU-Ratspräsidentschaft treibt die anlasslose Überwachung und Client-Side-Scanning jedoch weiter voran.

Die Gefahr einer nicht grundrechtskonformen EU-Regelung sei daher noch nicht gebannt. Die EU-Kommission sollte ihre Initiative zurückziehen. Es braucht einen neuen, grundrechtskonformen Vorschlag. Es muss dabei bleiben, dass in private Kommunikation nur bei konkretem Verdacht und nur mit richterlicher Genehmigung eingegriffen werden darf. Freiheit und Sicherheit dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Anstelle von schrankenloser Überwachung braucht es wirksame Instrumente für die Bekämpfung und Vermeidung von sexuellem Missbrauch von Kindern in ganz Europa. Bayern zeigt mit dem Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch im Internet unter dem Dach der Zentralstelle Cybercrime Bayern bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, wie es geht.

Hinweis: Den erwähnten Dringlichkeitsantrag „Anlasslose Chatkontrolle stoppen – Digitalpolitik verantwortungsvoll gestalten!“ finden Sie HIER.

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