Wie retten Sie sechs Jahre nach dem Volksbegehren die Bienen?
Sehr geehrter Herr Glauber,
das Volksbegehren "Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern - Rettet die Bienen" ist nun schon sechs Jahre her. Ihr derzeitiger Ministerpräsident hat sich damals für die Annahme des Volksbegehrens entschieden.
Nun ist die Biene gefährdet und muss gerettet werden. Die Asiatische Hornisse breitet sich in Bayern aus - die Funde am bayerischen Untermain häufen sich. Die Entfernung der Nester gestaltet sich schwierig und ist nicht gerade für jeden Imker oder jeden Imkerverein finanzierbar.
Durch die Herabstufung der Asiatischen Hornisse von einem invasiven Insekt zu einer "herzlich willkommenen Art" auf Bundesebene wird es nicht leichter. Die Unteren Naturschutzbehörden sind freilich entlastet. Dafür aber die Biene belastet.
Wie tragen Sie zur Rettung der Bienen bei?
Machen Sie Mittel zur Bekämpfung der Asiatischen Hornisse locker? Oder setzten Sie darauf, dass der in einigen Jahren drohende Ernteausfall durch Importe ausgeglichen werden kann?
Danke!
Sehr geehrter Herr K.,
Bayerns einzigartig schöne und vielfältige Natur braucht unseren engagierten und gemeinschaftlichen Schutz. Der Freistaat Bayern unternimmt große Anstrengungen zur Bewahrung der Artenvielfalt und unserer Naturlandschaften, auch in herausfordernden Zeiten. Wirkungsvoller und nachhaltiger Naturschutz braucht starke Partner und die Unterstützung der ganzen Gesellschaft.
Seit fast 6 Jahren steht das Volksbegehren Plus für mehr Artenvielfalt in Bayern. Das Volksbegehren Plus ist ein zentraler Schritt, um die Artenvielfalt gemeinsam mit allen Beteiligten zu stärken. Mit dem kooperativen bayerischen Ansatz wurde in den vergangenen Jahren gemeinsam viel erreicht. Der größte Teil der Maßnahmen aus dem Volksbegehren Plus ist umgesetzt und entfaltet Wirkung in der Fläche. Wir werden in den gemeinsamen Anstrengungen zum Schutz der Natur und der Artenvielfalt nicht nachlassen.
Die Asiatische Hornisse war bis zum 24. März 2025 dem Art. 16 Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten (IAS-VO) zugeordnet, was eine Verpflichtung für die unteren Naturschutzbehörden (uNB) beinhaltete, alle festgestellten Nester zu entfernen. Dieser Verpflichtung wurde in Bayern Folge geleistet. Die Art hat sich inzwischen jedoch trotz umfangreicher Beseitigungsmaßnahmen in Deutschland etabliert, befindet sich weiterhin in Ausbreitung und kann nach Experteneinschätzungen nicht mehr erfolgreich dauerhaft beseitigt werden. Daher erfolgte für Deutschland eine Umstufung der Asiatischen Hornisse gemäß Art. 19 EU-VO 1143/2014 IAS-VO. Somit gilt die Asiatische Hornisse nun als in Deutschland weit verbreitet und die Pflicht zur Meldung von Funden an die EU-KOM, sowie die sofortige Beseitigungspflicht für die uNB sind entfallen.
Die Bundesländer haben zum Umgang mit der Asiatischen Hornisse gemäß Art. 19 IAS-VO ein gemeinsames Management- und Maßnahmenblatt erstellt und veröffentlicht. Dieses kann auf der Homepage des Landesamts für Umwelt abgerufen werden. (https://www.lfu.bayern.de/natur/neobiota/invasive_arten/doc/asiatische_hornisse.pdf)
Es werden seitens der uNB – wo aus naturschutzfachlicher Sicht beispielsweise zum Schutz von Wildbienen notwendig – weiterhin Maßnahmen zur Eindämmung der Asiatischen Hornisse erfolgen.
Ergänzend zu dem Management- und Maßnahmenblatt entwickelte die Bayerische Staatsregierung unter der Federführung des Landwirtschaftsministeriums einen „Aktionsplan Vespa velutina“. Der Aktionsplan zur Bekämpfung der Vespa velutina soll alle vorhandenen Möglichkeiten zur Unterstützung vor allem der Imkerei und Landwirtschaft beinhalten. Der Landesverband Bayerischer Imker e.V. war bei der Erstellung des Aktionsplans ebenfalls intensiv eingebunden.
Herzliche Grüße
