Frage an Till Steffen bezüglich Soziale Sicherung

Till Steffen im Niendorfer Gehege bei einer Fahrradtour
Till Steffen
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Julia R. •

Frage an Till Steffen von Julia R. bezüglich Soziale Sicherung

Wenn der Wortlaut der neuen Globalrichtlinie über die "Hilfen zur Weiterführung des Haushalts" ernst gemeint ist – und davon sollten wir bei Erlassen Ihres Senats ausgehen – dann gibt es zukünftig Haushaltshilfe nach § 70 SGB XII nur noch für sozialhilfeberechtigte Menschen mit schwerer Demenz oder einer geistigen Behinderung.
Menschen, die nur körperbehindert oder blind sind und deshalb mehr oder weniger umfangreich Unterstützung im Haushalt benötigen, erhalten diese Hilfe dann nicht mehr.

Diesen Menschen will der Senat mit der neu gefassten Globalrichtlinie in Zukunft ausschließlich nur noch die so genannte "kleine Haushaltshilfe" nach § 27 SGB XII gewähren. Absatz 3 in diesem Paragraf lautet: "Hilfe zum Lebensunterhalt kann auch Personen geleistet werden, die ein für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichendes Einkommen oder Vermögen haben, jedoch einzelne für ihren Lebensunterhalt erforderliche Tätigkeiten nicht verrichten können. Von den Leistungsberechtigten kann ein angemessener Kostenbeitrag verlangt werden."

Die Hamburger Sozialbehörde will auf Kosten schwerbehinderter Menschen Geld sparen.
Für viele dieser Menschen, einige kenne ich persönlich, ist damit ein selbstbestimmtes Leben in Hamburg nicht mehr möglich. Konkret: Studieren für Behinderte wird extrem erschwert, sowie die einfache Entscheidung eines behinderten Menschen, einen Spaziergang durch den Park zu machen, da der Senat die dazu benötigte persönliche Assistenz streichen will.

Als Hamburger Wählerin bitte ich Sie, sich für die Rechte aller Menschen unserer Stadt einzusetzen, um den Fortschritt unserer modernen Gesellschaft zu fördern, in der ein gleichberechtigtes Miteinander aller Menschen möglich sein muss.

Was werden Sie also zukünftig für die behinderten Menschen in Hamburg tun?
Wie stehen Sie zu den jüngsten Beschlüssen des Hamburger Senats?
Vielen Dank für Ihre Antwort.

Till Steffen im Niendorfer Gehege bei einer Fahrradtour
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Radlof,
haben Sie vielen Dank für Ihre von Fachkenntnis geprägte Frage. Leider liegt uns Abgeordneten die von Ihnen bezeichnete Nachfolge-Globalrichtlinie zu der am 31. März 2011 auslaufenden „Globalrichtlinie zu §§ 27 III und 70 SGB XII" noch nicht vor und ist uns zum jetzigen Zeitpunkt auch noch nicht zugänglich, auch auf Nachfrage bei der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) nicht.
Die Rechte der Menschen mit Behinderungen sind identisch mit denen ohne Behinderung. Diese Aussage entspricht dem grünen Selbstverständnis - von Beginn an. Aus diesem Grund sehen wir uns als GAL und sehe ich mich persönlich in der Pflicht, den Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention nachzukommen: nicht eine reine Fürsorge soll im Forderung stehen, sondern den Betroffenen sollen umfassende kulturelle, soziale und politische Rechte eingeräumt werden.
Im Zuge der Umsetzung haben wir in der letzten Legislaturperiode besondere Schwerpunkte bei der Integration der Kinder mit Behinderungen gesetzt: So haben Kinder mit Behinderung fortan das gesetzlich verankerte Recht, eine allgemeine Schule zu besuchen und dort sonderpädagogisch gefördert zu werden. Durch eine bessere schulische Förderung bewirken wir auch eine Verbesserung der Ausbildungssituation und der Chancen auf dem Arbeitsmarkt jugendlicher Menschen mit Behinderung. Eine starke Stadt braucht alle Kräfte!
Um das Ziel der besseren Integration zu erreichen und die gesellschaftliche Teilhabe in allen Bereichen zu gewährleisten, ist ein barrierefreier öffentlich Raum wichtig: z.B. der behindertengerechte Aus- und Umbau öffentlicher Wege und Gebäude, z.B. des Rathauses oder des Öffentlichen Personennahverkehrs. Neben diesen gibt es noch viele weitere Probleme der Menschen mit Behinderungen, denen wir uns konsequenter annehmen müssen - nicht aus Wohlfahrtsgründen, sondern weil sie ein Recht darauf haben.
Dafür sind wir als GAL bereit und deshalb werben wir für Ihre Stimme bei der anstehenden Bürgerschaftswahl.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Till Steffen

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