Frage an Till Steffen bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Till Steffen im Niendorfer Gehege bei einer Fahrradtour
Till Steffen
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Christine und Karsten A. •

Frage an Till Steffen von Christine und Karsten A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Steffen,

unsere Frage bezieht sich auf das Hamburger Hundegesetz wie folgt:

mein Mann u. ich führen regelmäßig 2 Hunde für die wir jeweils seit 2006 einen Hundeführerschein erworben hatten, in der nahegelegenen Parkanlage Rahweg spazieren. Obwohl wir im Besitz der Hundeführerscheine sind, dürfen wir unsere Hunde lt. Eimsbütteler Bezirksverwaltung außerhalb der Hundeauslauffläche nicht ohne Leine laufen lassen.
Im Bezirk Wandsbek zum Beispiel dürfen wir unsere Hunde aufgrund der Hundeführerscheine unangeleint laufen lassen, warum nicht in der Parkanlage Rahweg?
Im Rahweg dürfen wir unsere von der Anleinpflicht befreiten Hunde nur auf den Hundeauslaufflächen (Rasenflächen) ableinen. Lt. Gesetz müssen in öffentl. Grün- u. Erholungsanlagen Wege, Pfade u. Rasenflächen freigegeben sein, im Rahweg ist aber nur eine Rasenfläche als Hundeauslaufgebiet ausgewiesen. Bisher wurden keine Wege oder Pfade im Rahweg freigeben für von der Anleinpflicht befreiten Hunde.

Unsere Frage dazu: Wann können wir mit der Freigabe von Wegen u. Pfaden in der Parkanlage Rahweg für von der Anleinpflicht befreiten Hunden rechnen?
Wie sehen Sie die weitere Zukunft von uns Hundehaltern?

Mit freundlichen Grüßen

Familie Aldram

Till Steffen im Niendorfer Gehege bei einer Fahrradtour
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Familie Aldram,

das Hundegesetz ist ein Hamburger Gesetz, für die Umsetzung sind aber die Bezirke verantwortlich. Der Bezirk Eimsbüttel hat 12 Auslaufzonen definiert (gem. §8 (3) Hundegesetz). Darüber hinaus gibt es 67 kleinere und größere Parkanlagen, in denen Hunde ebenfalls abgeleint werden dürfen (§9-Zonen). In beiden Auslaufzonentypen sind Hunde von der Anleinpflicht befreit. In allen anderen Parkanlagen bzw. außerhalb der Auslaufzonen sind Hunde entweder verboten oder anzuleinen, es sei denn, es gibt extra ausgewiesene Zonen. Die Versorgungslage im Bezirk ist nach Auskunft der Bezirksverwaltung "gut".

Eine Übersicht über die Freilaufflächen findet sich hier: http://www.hamburg.de/hundeauslaufzonen/.

Es liegt auf der Hand, dass die Festlegung der Freilaufflächen ein Kompromiss zwischen verschiedenen Interessen ist. Ihrem Interesse, Ihren Hund möglichst in der Nähe frei laufen lassen zu können steht das Interesse vieler Eltern entgegen, in Parkanlagen ihr Kinder frei umherlaufen zu lassen. Nicht jeder Hund ist gefährlich, aber das Wissen um die Gefährlichkeit einiger Hunde veranlasst viele Eltern, den Bewegungsraum ihrer Kinder einzuschränken. Ganz unbegründet ist diese generelle Sorge nicht. Es kommt in Eimsbüttel regelmäßig zu Beißvorfällen. Die Zahlen schwanken zwischen 4 (2006), 45 (2007), 7 (2008) und 29 (2009). Bei einer Zahl von 6058 gemeldeten Hunden, von denen 67 gefährlich sind (2009). Darum hat die Bezirksversammlung in der vergangenen Legislatur eine Auslaufzone im Innocentiapark abgeschafft, weil dort Kinder gebissen wurden. Ich kann Ihnen daher keine große Hoffnungen machen, dass die Parkanlage Rahweg für Hunde weiter geöffnet wird.

Die hat GAL derzeit nicht geplant das Hundegesetz zu reformieren. Das nun gültige Gesetz ist ein Kompromiss der bei Einführung des Gesetzes 2006 zwischen allen Bürgerschaftsparteien gefunden wurde, auch die Evaluierung 2008 hat keine Gegenstimme in der Bürgerschaft erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Till Steffen

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