Frage an Till Steffen bezüglich Verkehr

Till Steffen im Niendorfer Gehege bei einer Fahrradtour
Till Steffen
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Dr. Frank B. •

Frage an Till Steffen von Dr. Frank B. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Dr. Steffen,

in Hamburg läuft beim Radverkehr derzeit fast alles falsch. Da behauptet die Polizei gegenüber der Bezirksversammlung Hamburg-Nord (auf Anfrage der CDU-Fraktion), daß die grundsätzlich vorgeschriebenen Verkehrsschauen auf Radweg den örtlich Kräften von der obersten Verkehrsbehörde in Hamburg erlassen seien, weil die Polizei vor Ort eine "tägliche Verkehrsschau" sicherstelle, während der "Leiter Verkehr" des PK 33 in öffentlicher Verhandlung beim Verwaltungsgericht gegen Benutzungspflichten in Jahnring und Braamkamp angibt, er kümmere sich nicht (besser: nie) um diese Radwege und einen (bezirklichen) Wegewart gebe es im fraglichen Revier schon länger nicht mehr. Das Ergebnis einer Begehung läßt das Gericht denn auch zu Recht (!) von "Gefahrstellen" schreiben.

In der Langenhorner Chaussee prügeln die Grünen schon länger auf die Verantwortlichen ein, damit dort für Radfahrer weniger gefährliche Zustände herrschen sollen. Aber erst eine Klage sorgt dafür, daß überhaupt vor sieben Wochen Umbaupläne vorgelegt wurden: für einen gemeinsamen Geh- und Radweg, was aber im Koalitionsvertrag zwischen SPD und Grünen von 2014 für die Bezirksversammlung Hamburg-Nord jedoch ausdrücklich ausgeschlossen war. Das mag auch der Grund sein, daß alle von den Plänen wissen - außer die Bezirksversammlung.

Hamburg ist also auf dem Weg zur Fahrradlügenhauptstadt. Schlecht geplante Schnellschüsse bei der Einrichtung von Fahrradstraßen können das kaum mehr verdecken - im Gegenteil!

Können Sie sich vorstellen, wenigstens für die benutzungspflichtigen Radwege Verkehrsschauen zu verlangen (und in der Regierung auch durchzusetzen).

Werden Sie für Neuplanungen und grundlegende Sanierungen verpflichtende Sicherheitsaudits wenigstens für Radverkehrsanlagen aller Art (Radwege, Schutzstreifen, Fahrradstraßen usw.) durchsetzen?

Mit freundlichen Grüßen

F. B.

Till Steffen im Niendorfer Gehege bei einer Fahrradtour
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage, die mir erst nach meiner Ernennung zum Senator zugegangen sind.
Nach Art. 39 Abs. 2 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg ruht mein Bürgerschaftsmandat während meiner Amtszeit als Mitglied des Senats. Aus Respekt vor der Hamburgischen Bürgerschaft möchte ich zu Ihren Fragen nicht inhaltlich Stellung nehmen und bitte Sie, sich mit Ihrer Frage stattdessen an die Mitglieder meiner vormaligen Fraktion zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Till Steffen

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