Welche konkreten Maßnahmen würden Sie ergreifen, um Anlieger innerörtlicher Bundestraßen vor Lärm und Abgasen infolge zu hoher Geschwindigkeiten zu schützen?

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Frage von Manfred J. •

Welche konkreten Maßnahmen würden Sie ergreifen, um Anlieger innerörtlicher Bundestraßen vor Lärm und Abgasen infolge zu hoher Geschwindigkeiten zu schützen?

Wir Anlieger der B 430 in Ascheberg nehmen in den letzten Jahren eine starke Zunahme des Durchgangsverkehrs wahr (Schwerlastverkehr aus Gewerbe und Landwirtschaft, Ausflugsverkehr, hier v.a. Motorräder). Mehrere gemeindlich durchgeführte Messungen ergaben, dass ein sehr hoher Prozentsatz der Verkehrsteilnehmer deutlich schneller als 50 km/h fuhr. Uns ist der Inhalt des § 45 , Absatz 1c, Satz 2 der STVO bekannt. Für uns ist unverständlich, warum dort der Gesundheitsschutz der Anlieger einer Bundesstraße weniger wert zu sein scheint als der für Anwohner von Wohnstraßen.

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CDU

Sehr geehrter Herr J., 

vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne versuche zu beantworten.

Zuallererst liegt es in der Verantwortung eines jeden einzelnen, sich an die Verkehrsregeln zu halten. Diese sind eindeutig und unmissverständlich. So ist in geschlossenen Ortschaften die Geschwindigkeit auf maximal 50 km/h begrenzt. Der überwiegende Teil der Verkehrsteilnehmer hält sich auch an diese Regeln. Leider gilt dies jedoch nicht für alle  wie Sie dies auch in Ihrer Frage beschreiben.

 Ich kann daher Ihr Anliegen gut verstehen. Lärm und Abgase sind ein Ärgernis, aber auch der Preis für unsere Mobilität, die wir in Kauf nehmen müssen.

 Im Hinblick auf innerörtliche Geschwindigkeitsreduzierungen sind uns jedoch die Hände gebunden. Anordnungen zur Geschwindigkeitsreduzierung können nur auf Basis einer Rechtsgrundlage erfolgen und wie Sie dies selbst anführen, lässt die StVO hier zurzeit wenig Spielraum.

 Die Ampelparteien in Berlin haben sich im Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, Verkehrslärm zu reduzieren. Konkret heißt es dazu: „Wir werden Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung so anpassen, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden, um Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume zu eröffnen.“

Leider lässt der Koalitionsvertrag offen, wie eine konkrete Umsetzung erfolgen soll. Eine Nachfrage beim Bundesverkehrsministerium könnte hier Klarheit bringen.

Herzliche Grüße,
Tim Brockmann