Moin Herr Klüsendorf, Wie haben Sie beim GKV Stabilisierungsgesetz gestimmt? Wie ist ihre Meinung zum Thema Höchstbetrag für gut Verdienende ( nicht mehr prozentual, richtig?). Mit freundlichen Grüßen

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Frage von Oliver H. •

Moin Herr Klüsendorf, Wie haben Sie beim GKV Stabilisierungsgesetz gestimmt? Wie ist ihre Meinung zum Thema Höchstbetrag für gut Verdienende ( nicht mehr prozentual, richtig?). Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr H.

vielen Dank für Ihre Frage. 


Ich habe für das Beitragsstabilisierunsggesetz gestimmt, denn die gesetzliche Krankenversicherung stand ohne Eingreifen vor dem finanziellen Kollaps. 

Zum Hintergrund: Deutschland verfügt über eines der teuersten Gesundheitssysteme der Welt, erreicht im internationalen Vergleich jedoch oft nur eine mittelmäßige Versorgungsqualität. Die starken Ausgabenanstiege der letzten Jahre haben Versicherte und Arbeitgeber durch Zusatzbeiträge in Rekordhöhe von mittlerweile rund 65 Milliarden Euro pro Jahr finanziert. Weitere Beitragssatzerhöhungen können wir weder den Rentnerinnen und Rentnern noch den Beschäftigten und ihren Arbeitgebern zumuten. Gleichzeitig sind auch die öffentlichen Haushalte in einer schwierigen Lage.

Vor diesem Hintergrund hatte die Bundesregierung die Finanzkommission Gesundheit beauftragt, Empfehlungen vorzulegen, mit denen das drohende Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung kurzfristig gedeckt werden kann. Ohne Gegenmaßnahmen könnte das Defizit bis 2030 auf rund 40 Mrd. Euro steigen. Das würde einen Anstieg der Zusatzbeitragssätze auf 4,7 % bedeuten, bzw. einen Gesamtbeitragssatz zur Krankenversicherung von 19,3 %. 

Das Gesetz hält sich eng an die 66 Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit. Dabei war es uns wichtig, Sparmaßnahmen nicht einseitig zulasten von Patientinnen und Patienten oder einzelnen Berufsgruppen zu gestalten. Vielmehr mussten alle Akteure im Gesundheitswesen, von Krankenkassen bis Leistungserbringern, ihren angemessenen Beitrag zur finanziellen Stabilisierung der GKV leisten, wobei uns als SPD-Bundestagsfraktion vollkommen klar war, dass Versicherten mit dem historischen Anstieg des Zusatzbeitrags in den vergangenen Jahren bereits in Vorleistungen getreten waren. 

Das GKV-BStabG ist ein Spargesetz und kann nur eine Übergangslösung sein. Gleichzeitig müssen die vereinbarten Strukturreformen konsequent vorangetrieben und umgesetzt werden – insbesondere die Krankenhausreform, die Reform der Notfallversorgung, die Weiterentwicklung des Apothekenwesens, eine stärkere Primärversorgung sowie die weitere Digitalisierung des Gesundheitswesens. Ziel ist eine zügige und zugleich nachhaltige Verbesserung unserer Gesundheitssystems. Damit diese Transformation gelingen kann, brauchen wir jetzt eine finanziell stabile GKV. Wir vermeiden jetzt Beitragssatzerhöhungen in ein zu teures System, und wir beginnen gleichzeitig mit erforderlichen Strukturreformen. 

Im parlamentarischen Verfahren haben wir eine ganze Reihe an Verbesserungen durchsetzen können. Ein wichtiges Ziel war es dabei, die im Gesetzentwurf vorhandene Schieflage zulasten von Versicherten und Patientinnen und Patienten bei Einsparungen und zusätzlichen Belastungen zu beseitigen.

Der Reformbedarf zu diesem Thema ist durch dieses Gesetz noch nicht gedeckt und deshalb stehe ich, und im besonderen Ausmaß die Gesundheitspolitiker:innen meiner Fraktion, in regem Austausch mit Betroffenen, Verbänden und Expert:innen. Klar ist für mich: Reformen gelingen nur mit den Menschen und nicht gegen sie. 

Gestatten Sie mir aber auch noch eine allgemeine Bemerkung. Den eigentlichen Ausweg sehen wir als SPD nämlich woanders: Viele Probleme im Gesundheitswesen haben ihre Ursache in einer strukturellen Unterfinanzierung. Deshalb setzen wir uns für eine solidarische Bürgerversicherung ein, in die auch Privatversicherte, Beamtinnen und Beamte und Abgeordnete einzahlen. 

Zur Beitragsbemessungsgrenze nehme ich auch gerne Stellung. Ich bin unbedingt für eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze. Die Herausforderungen in dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung sind erheblich, und es besteht Handlungsbedarf. 

Die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze ist aus meiner Sicht in erster Linie eine sehr aktuelle Frage der Gerechtigkeit: Wer heute als GKV-Versicherter ein Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze hat, zahlt effektiv einen geringeren Beitragssatz als jemand mit einem Einkommen darunter. Das liegt daran, dass alle Einkommen oberhalb der aktuellen Grenze Euro beitragsfrei bleiben. Je höher das Einkommen über dieser Grenze liegt, desto stärker sinkt die reale Beitragsbelastung.

Das bedeutet, dass starke Schultern derzeit eine geringere Last tragen als schwächere. Unser Steuersystem funktioniert aus gutem Grund anders: Mit steigendem Einkommen steigt auch der Steuersatz, weil es eine breite gesellschaftliche Akzeptanz dafür gibt, dass stärkere Schultern auch mehr tragen können – und sollen.

Am 10. Juli 2026 hat der Bundestag das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in namentlicher Abstimmung beschlossen. Für die von Ihnen angesprochene Beitragsbemessungsgrenze bedeutet das: Sie wird 2027 zusätzlich zur regulären jährlichen Anpassung einmalig um 300 Euro im Monat angehoben – und zwar dauerhaft wirksam, weil von diesem höheren Niveau aus in den Folgejahren weiter dynamisiert wird. Hohe Einkommen werden damit stärker an der Finanzierung beteiligt.

Diese Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze finde ich richtig. Da sie ein Kompromiss mit der Union ist, fällt moderater aus, als ich es für angemessen halte – das gehört zur Ehrlichkeit auch dazu. 

Beste Grüße

Tim Klüssendorf

 

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