Frage an Tim Kristian Stoberock bezüglich Recht

DrTimStoberockKandidierendenfoto
Tim Kristian Stoberock
SPD
75 %
/ 12 Fragen beantwortet
Frage von Wolf M. •

Frage an Tim Kristian Stoberock von Wolf M. bezüglich Recht

Sehr geehrterHerr Dr. Stoberock,

Der Hamburger Senat hat im November 2012 mit Muslimverbänden Verträge geschlossen, um „gegenseitige Rechte und Pflichten“ zu klären. In der Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft und in der Einzelbegründung der Verträge wird erläutert, dass die Muslimverbände als „privatrechtliche Religionsgemeinschaften“ (anders als Körperschaften des öffentlichen Rechts) „keine Verpflichtung zur Rechtstreue“ haben. Insoweit fehlt also grundsätzlich die Gewähr für grundgesetzkonformes Verhalten.

Halten Sie es für richtig, dass diese Verträge weder eine Kündigungsklausel, noch einen Kündigungstermin noch Sanktionen gegen Verstöße gegen Abmachungen enthalten?

DrTimStoberockKandidierendenfoto
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wolf,

ich denke, dass die Verträge mit den Muslimverbänden alleine aufgrund ihrer symbolischen Bedeutung eine gute Sache gewesen sind.

Die muslimischen Glaubensgemeinschaften sind noch nicht so weit, als dass sie sich als Körperschaften des öffentlichen Rechts konstituieren können. Ich bin aber gespannt, wie sich hier die Entwicklung weiter gestalten wird.

Da die muslimischen Glaubensgemeinschaften daher juristische Personen des Privatrechts sind, besteht für diese keine Verpflichtung zur Rechtstreue. Natürlich können und müssen, wie bei allen juristischen und natürlichen Personen aber auch, etwaige Übertretungen angemessen sanktioniert werden.

Ich selber sehe in den muslimischen Glaubensgemeinschaft keine mögliche Quelle von Rechtsbrechern, insoweit halte ich einen entsprechenden Kündigungspassus in den Verträgen für entbehrlich. Mir ist auch nicht bekannt, dass etwa die Konkordate mit dem Vatikan (Heiligen Stuhl), der ebenfalls nicht an die deutsche Rechtsordnung gebunden ist, einen entsprechenden Kündigungspassus enthalten. Die Aufnahme eines solchen Kündigungspassus hätte ich daher für einen unberechtigten Misstrauensvorwurf gehalten.

Etwaigen Fehlentwicklungen seitens muslimischer Glaubensverbände, die ich im Übrigen im organisierten Islam auch nicht sehe, kann u.a. durch die vertraglich vorgesehene Möglichkeit der Neuverhandlung nach 10 Jahren begegnet werden.

Abschließend, das Thema "Islam in Deutschland" ist ein komplexes. Daher halte ich meine Antwort jetzt kurz. Gerne stehe ich aber für detailliertere Nachfragen zur Verfügung. Entweder über diese Plattform oder etwa über mein "Kaffeeklatsch-Angebot". Dabei treffen wir uns entweder bei mir oder bei Ihnen. Dabei gibt es jeweils einen leckeren von mir selbstgebackenen Kuchen. (Kontakt: stoberock@hamburg.de )

Mit freundlichen Grüßen

Tim Stoberock

Was möchten Sie wissen von:
DrTimStoberockKandidierendenfoto
Tim Kristian Stoberock
SPD